Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

 Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.