Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Verein „Türkische Islamische Gemeinde zu Bergkamen – Zentralmoschee e. V.“ (DiTiB) vorbehaltlich des Ergebnisses des baurechtlichen Verfahrens mitzuteilen, dass die Stadt grundsätzlich bereit ist, das Grundstück zum Zwecke der Errichtung einer Moschee zu veräußern.

 

Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Herr Heermann trägt die Vorlage der Verwaltung vor. In der folgenden Diskussion wird angeregt, noch einmal über alternative Standorte für die Moschee nachzudenken sowie über eine direkte Anbindung an die Landwehrstraße über das südlich angrenzende Grundstück. Auch die Wahrung der nachbarlichen Belange wird besonders hervorgehoben. Hierbei regt der Stadtverordnete Engelhardt an, den Gebetsruf über eine Lautsprecheranlage aus Rücksicht auf die direkte Nachbarschaft zu unterbinden.

 

Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass die öffentlich-rechtliche Prüfung eines zu stellenden Bauantrages völlig unabhängig von der Entscheidung einer Grundstücksveräußerung ergehe und dass mit dem Bauherrn verabredet worden sei, eine eventuelle Baugenehmigung den benachbarten Eigentümern zuzustellen, um die Rechtmittelfrist für eventuelle Klagen auszulösen.