Beschluss:
1. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht zum Verfahrensschritt
der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. OA 100 „An der Dorndelle“ vorgebrachten
Stellungnahmen gemäß der Sachdarstellung zur Vorlage zu entscheiden.
Die
Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses über die
vorgebrachten Stellungnahmen nach § 3 Abs.2 BauGB.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. OA 100 „An der Dorndelle“ einschließlich
Begründung als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Zum
Bebauungsplan gehört das Sanierungskonzept vom 05.12.2011.
Der Vorsitzende des
Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr Heinzel berichtet über die Beratung
im Ausschuss.
Danach waren nach
Meinung des Ausschusses die Einwendungen nicht so gravierend, dass eine
Zustimmung nicht hätte erfolgen können. Insoweit empfiehlt der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr die Annahme des Verwaltungsvorschlages.
Dieser Meinung
schließt sich der Stadtverordnete Herdring von der SPD-Fraktion an.
Für Stadtverordneten
Grziwotz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zwar durch die
Altlastensanierung in Teilen eine ökologische Verbesserung der Fläche erzielt
worden. Er legt jedoch Wert darauf, festzustellen, dass das in diesem Fall
angewendete beschleunigte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes nur in
begründeten Ausnahmefällen durchgeführt wird, insbesondere wegen der
eingeschränkten Bürgerbeteiligung.
Stadtverordneter
Saatkamp von der FDP-Fraktion ergänzt die Ausführungen vom Stadtverordneten
Grziwotz insoweit, dass er Rat und Verwaltung auffordert, in absehbarer Zeit
den Endausbau der Straßen einzuplanen.
Der Vorsitzende der
Fraktion BergAUF Engelhardt geht kurz auf die Meinungsäußerung des sachkundigen
Bürgers seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr ein.
Letztlich scheinen ihm die dort erwähnten Bedenken nicht so gravierend, sodass
seine Fraktion heute zustimmen wird.
Der Vorsitzende des
Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr betont anschließend die
Mitwirkungsbereitschaft des Eigentümers der Grundstücksflächen.