Stadtverordneter Miller fragt an, welche Priorität die Realisierung der L 821n nach dem letzten Gerichtsentscheid genießt. Er sei irritiert durch die Aussage von Bürgermeister Schäfer, der laut Presse im Zweifelsfall anderen Projekten den Vorrang geben würde.

Hierzu erläutert Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters die derzeitige rechtliche Situation, wonach zunächst die Rechtskraft des Urteils und danach die Prüfung der Priorisierung durch Straßen NRW bzw. die Landesregierung abzuwarten sei.

Bezüglich des Zitats des Bürgermeisters in der Presse verweist Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters auf den Haupt- und Finanzausschuss/Rat, damit Bürgermeister Schäfer Gelegenheit zur persönlichen Stellungnahme hätte.

 

 

Vorsitzender Heinzel fragt nach dem Stand der Dinge beim geplanten Bürgerradweg an der Jahnstraße zwischen der Königslandwehr und dem Westenhellweg.

Herr Boden von der Verwaltung erklärt, dass für die Umsetzung drei Bedingungen erfüllt sein müssen:

 

  1. Die Stadtverwaltung muss die Verfügungsgewalt über die Grundstücke besitzen. Hier wurde seitens des Amtes für Agrarordnung eine Einigung mit den Landwirten erzielt. Die betroffenen Landwirte erhalten Ausgleichsflächen von der Stadt Bergkamen.

  2. Die Ausführungsplanung muss erstellt werden. Hiermit wurde ein Ingenieurbüro beauftragt.

  3. Es muss Baurecht existieren. Hierzu erfolgte bereits eine Abstimmung mit den Trägern öffentliche Belange, in diesem Falle untere Wasserbehörde und untere Landschaftsbehörde

 

Es könne davon ausgegangen werden, dass mit dem Bau 2013 begonnen werden kann.