Sitzung: 13.11.2012 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Stadtverordneter
Miller fragt an, welche Priorität die Realisierung der L 821n nach dem letzten
Gerichtsentscheid genießt. Er sei irritiert durch die Aussage von Bürgermeister
Schäfer, der laut Presse im Zweifelsfall anderen Projekten den Vorrang geben
würde.
Hierzu
erläutert Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Peters die derzeitige rechtliche
Situation, wonach zunächst die Rechtskraft des Urteils und danach die Prüfung
der Priorisierung durch Straßen NRW bzw. die Landesregierung abzuwarten sei.
Bezüglich
des Zitats des Bürgermeisters in der Presse verweist Techn. Beigeordneter
Dr.-Ing. Peters auf den Haupt- und Finanzausschuss/Rat, damit Bürgermeister
Schäfer Gelegenheit zur persönlichen Stellungnahme hätte.
Vorsitzender
Heinzel fragt nach dem Stand der Dinge beim geplanten Bürgerradweg an der
Jahnstraße zwischen der Königslandwehr und dem Westenhellweg.
Herr
Boden von der Verwaltung erklärt, dass für die Umsetzung drei Bedingungen
erfüllt sein müssen:
- Die Stadtverwaltung muss die
Verfügungsgewalt über die Grundstücke besitzen. Hier wurde seitens des
Amtes für Agrarordnung eine Einigung mit den Landwirten erzielt. Die
betroffenen Landwirte erhalten Ausgleichsflächen von der Stadt Bergkamen.
- Die Ausführungsplanung muss erstellt
werden. Hiermit wurde ein Ingenieurbüro beauftragt.
- Es muss Baurecht existieren. Hierzu
erfolgte bereits eine Abstimmung mit den Trägern öffentliche Belange, in
diesem Falle untere Wasserbehörde und untere Landschaftsbehörde
Es
könne davon ausgegangen werden, dass mit dem Bau 2013 begonnen werden kann.