Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Teilnahme von Kindern und Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bergkamen.

 


Stadtoberverwaltungsrat Kray erläutert die Vorlage der Verwaltung. Er weist darauf hin, dass bereits durch Ratsbeschluss im Jahr 2004 die Grundlage für die Offenen Ganztags-Grundschulen in Bergkamen gelegt wurde. Die Höhe der Beiträge, wie sie auch in der zu beschließenden Satzung angeführt sind, wurde im Jahr 2008 durch Ratsbeschluss festgelegt (Drucksache Nr. 9/1271). Inhaltlich wird keine neue Regelung zu den Offenen Ganztags-Grundschulen getroffen. Stadtoberverwaltungsrat Kray weist außerdem darauf hin, dass es in Bergkamen bislang weder Klagen noch Widersprüche von Eltern gegen die Beitragsfestsetzung gegeben habe. Der Erlass der Satzung soll nicht zur Regelung neuer Inhalte dienen sondern dem OVG Urteil Rechnung tragen, das für die Beitragsfestsetzung eine Satzung verlang.

 

Stadtverordneter Miller erkundigt sich ob die Beitragsstaffelung analog des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) erfolgt sei. Stadtoberverwaltungsrat Kray bejaht dies und verweist nochmals auf den Beschluss aus dem Jahr 2008.

 

Ausschussmitglied Wehmann fragt nach der Höhe der Mittagessenbeiträge. Stadtoberverwaltungsrat Kray führt hierzu aus, dass der Betrag in Höhe von 50,00 € monatlich für 11 Monate unverändert seit Einführung der Offenen Ganztags-Grundschule in Bergkamen festgelegt ist und es für Anspruchsberechtigte Vergünstigungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt.

 

Stadtverordneter Engelhardt fragt nach Verwendung der Essensbeiträge auch für pädagogische Angebote. Stadtoberverwaltungsrat Kray erklärt dass die Verpflegungsbeiträge ausschließlich für Mahlzeiten und Getränke auch während der Ferienzeiten vorgesehen sind.