Sitzung: 20.11.2012 Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 10/1004
Beschluss:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss
folgende Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Teilnahme von Kindern und Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt
Bergkamen.
Stadtoberverwaltungsrat
Kray erläutert die Vorlage der Verwaltung. Er weist darauf hin, dass bereits
durch Ratsbeschluss im Jahr 2004 die Grundlage für die Offenen
Ganztags-Grundschulen in Bergkamen gelegt wurde. Die Höhe der Beiträge, wie sie
auch in der zu beschließenden Satzung angeführt sind, wurde im Jahr 2008 durch
Ratsbeschluss festgelegt (Drucksache Nr. 9/1271). Inhaltlich wird keine neue
Regelung zu den Offenen Ganztags-Grundschulen getroffen.
Stadtoberverwaltungsrat Kray weist außerdem darauf hin, dass es in Bergkamen
bislang weder Klagen noch Widersprüche von Eltern gegen die Beitragsfestsetzung
gegeben habe. Der Erlass der Satzung soll nicht zur Regelung neuer Inhalte
dienen sondern dem OVG Urteil Rechnung tragen, das für die Beitragsfestsetzung
eine Satzung verlang.
Stadtverordneter
Miller erkundigt sich ob die Beitragsstaffelung analog des
Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) erfolgt sei. Stadtoberverwaltungsrat Kray bejaht
dies und verweist nochmals auf den Beschluss aus dem Jahr 2008.
Ausschussmitglied
Wehmann fragt nach der Höhe der Mittagessenbeiträge. Stadtoberverwaltungsrat
Kray führt hierzu aus, dass der Betrag in Höhe von 50,00 € monatlich für 11
Monate unverändert seit Einführung der Offenen Ganztags-Grundschule in
Bergkamen festgelegt ist und es für Anspruchsberechtigte Vergünstigungen nach
dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt.
Stadtverordneter
Engelhardt fragt nach Verwendung der Essensbeiträge auch für pädagogische
Angebote. Stadtoberverwaltungsrat Kray erklärt dass die Verpflegungsbeiträge
ausschließlich für Mahlzeiten und Getränke auch während der Ferienzeiten
vorgesehen sind.