Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 b Abs. 2 BauGB zu erarbeiten, mit dem Ziel ein Stadtumbaugebiet rund um den Wohnturm festzulegen. Dazu sind die Eigentümer sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende der Fraktion BergAUF Engelhardt fragt nach, ob es richtig ist, dass die Firma Charterhaus ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag hat.

 

Bürgermeister Schäfer antwortet, dass für die Turmarkaden kein Rücktrittsrecht besteht, wohl aber für den Wohntrum bis zum 30.10.2012.

 

Da mit einer Entscheidung über mögliche Fördermittel nicht bis zum 30.10.2012 zu rechnen ist, ist es Ziel, die bestehende Frist hinauszuschieben.

 

Auf die weitere Frage des Fraktionsvorsitzenden BergAUF Engelhardt, inwieweit die Grundfläche des Wohnturmes mit überplant wurde, antwortet Bürgermeister Schäfer, dass dies wegen der geringen Größe für eine Umsetzung des Umbaus der Turmarkaden unbedeutend ist.