Sitzung: 26.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 10/0967
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen
folgende Beschlussfassung:
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171
b Abs. 2 BauGB zu erarbeiten, mit dem Ziel ein Stadtumbaugebiet rund um den
Wohnturm festzulegen. Dazu sind die Eigentümer sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der Vorsitzende der Fraktion BergAUF Engelhardt fragt nach, ob es
richtig ist, dass die Firma Charterhaus ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag
hat.
Bürgermeister Schäfer antwortet, dass für die Turmarkaden kein Rücktrittsrecht
besteht, wohl aber für den Wohntrum bis zum 30.10.2012.
Da mit einer Entscheidung über mögliche Fördermittel nicht bis zum
30.10.2012 zu rechnen ist, ist es Ziel, die bestehende Frist hinauszuschieben.
Auf die weitere Frage des Fraktionsvorsitzenden BergAUF Engelhardt,
inwieweit die Grundfläche des Wohnturmes mit überplant wurde, antwortet
Bürgermeister Schäfer, dass dies wegen der geringen Größe für eine Umsetzung
des Umbaus der Turmarkaden unbedeutend ist.