Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass z. Zt. noch fünf Klageverfahren gegen die Stadt Bergkamen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen anhängig sind, die darauf abstellen, dass der lt. Vergnügungssteuersatzung vom 14.12.2009 festgesetzte Steuersatz von 12 v. H. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit rechtswidrig sei.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, für den Fall, dass das VG eine erste Klage mit der Begründung abweist, dass der festgesetzte Steuersatz von 12 v. H. nicht rechtswidrig ist bzw. die Klagen zurückgezogen werden, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich eine Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die gem. § 10 Abs. 1, Ziff. 2 (Apparate mit Gewinnmöglichkeit), einen Steuersatz von 15 v. H. des Einspielergebnisses beinhaltet.

 


Bürgermeister Schäfer erläutert den Ablauf in der zu beratenden Angelegenheit von der Verwaltungsvorlage vom 23.08.2012 bis hin zum neuen Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 24.09.2012.

 

I. Beigeordneter Mecklenbrauck ergänzt, dass ein entsprechender Beschluss bereits in der November-Sitzung gefasst werden kann.

 

Letztlich ist nach seinen Ausführungen aber auch die in Rede stehende Steuersatzerhöhung jederzeit möglich.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Vorsitzender Sparringa klar, dass aufgrund des neuen Beschlussvorschlages der Antrag seiner Fraktion vom 18.09.2012 nicht mehr behandelt werden braucht.