Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen
folgende Beschlussfassung:
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass z. Zt. noch fünf
Klageverfahren gegen die Stadt Bergkamen vor dem Verwaltungsgericht (VG)
Gelsenkirchen anhängig sind, die darauf abstellen, dass der lt.
Vergnügungssteuersatzung vom 14.12.2009 festgesetzte Steuersatz von 12 v. H.
für Apparate mit Gewinnmöglichkeit rechtswidrig sei.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, für den Fall, dass
das VG eine erste Klage mit der Begründung abweist, dass der festgesetzte
Steuersatz von 12 v. H. nicht rechtswidrig ist bzw. die Klagen zurückgezogen
werden, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich eine Änderungssatzung zur
Beschlussfassung vorzulegen, die gem. § 10 Abs. 1, Ziff. 2 (Apparate mit
Gewinnmöglichkeit), einen Steuersatz von 15 v. H. des Einspielergebnisses
beinhaltet.
Bürgermeister
Schäfer erläutert den Ablauf in der zu beratenden Angelegenheit von der
Verwaltungsvorlage vom 23.08.2012 bis hin zum neuen Beschlussvorschlag der
Verwaltung vom 24.09.2012.
I. Beigeordneter
Mecklenbrauck ergänzt, dass ein entsprechender Beschluss bereits in der
November-Sitzung gefasst werden kann.
Letztlich ist nach
seinen Ausführungen aber auch die in Rede stehende Steuersatzerhöhung jederzeit
möglich.
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen stellt Vorsitzender Sparringa klar, dass aufgrund des
neuen Beschlussvorschlages der Antrag seiner Fraktion vom 18.09.2012 nicht mehr
behandelt werden braucht.