Beschluss: Kenntnisnahme

Beigeordneter Wenske stellt einleitend die Hintergründe zur Einführung des Ordnungsdienstes in der Vergangenheit dar. Er weist hierbei insbesondere auf die umfangreiche Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung als rechtliche Grundlage hin.

 

Herr Brüggenthies ergänzt die Ausführungen des Beigeordneten hinsichtlich der Aufgaben und Einsatzgebiete des Ordnungsdienstes. Anhand praktischer Beispiele stellt er die vielfältigen Bereiche dar, die durch den Ordnungsdienst abgedeckt werden. Insgesamt zieht er ein positives Resumee, wobei die Tätigkeit des Ordnungsdienstes durch die Fraktionen ausdrücklich begrüßt  wird.