Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 b Abs. 2 BauGB zu erarbeiten, mit dem Ziel ein Stadtumbaugebiet rund um den Wohnturm festzulegen. Dazu sind die Eigentümer sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 


Techn. Angestellter Boden erläutert die Vorlage eingehend.