Sitzung: 18.09.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 10/0947
Beschluss:
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderug empfiehlt dem
Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt folgende Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel:
- Es wird begrüßt, dass mit dem
vorliegenden Landesentwicklungsplan NRW – Sachlicher Teilplan
Großflächiger Einzelhandel die Einzelhandelsansiedlung nach Wegfall der
bisherigen Regelungen wieder landesweit gesteuert werden soll. Besonders
wichtig ist dabei die Stärkung der Zentren und die Verhinderung
großflächiger, unsachgemäßer Einzelhandelsentwicklungen, wie etwa von
Factory Outlet Centern oder überdimensionierten Möbelhausstandorten.
- Auch vor dem Hintergrund der
Situation in Bergkamen wird befürwortet, dass über die Regelungen des Ziel
2 nun auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche großflächige
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten zulässig sind, um
eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Kommunen
erhalten so mehr Spielraum, die heute marktgängigen Betriebsformen an
Stellen anzusiedeln, an denen Investoren nicht zur Ansiedlung von
kleineren Versorgungsbetrieben bereit waren. Es fehlt allerdings eine
Definition, wie die wesentliche
Beeinträchtigung für die zentralen Versorgungsbereiche gemessen wird,
die es auszuschließen gilt.
- Bei Ziel 7 (Überplanung von
vorhandenen Standorten) sollte in der Formulierung das Wort
„ausnahmsweise“ gestrichen werden. Um eine größere Sicherheit für
Investitionen am Standort zu erhalten und die Marktanpassung der Betriebe
zu ermöglichen, sollten geringfügige Erweiterungen generell zulässig sein.
- Mit Ziel 8 soll erreicht werden,
mehrere kleinflächige Einzelhandelsbetriebe in ihren Auswirkungen als
Agglomeration wie ein großflächiger Betrieb zu betrachten. Der damit
verfolgte Zentrenschutz ist erstrebenswert. Es fehlt aber eine Definition,
wie sich die Zentrenschädlichkeit von Einzelhandelsagglomerationen
bemisst.
- Insgesamt wird empfohlen, deutlicher
zu formulieren, welche der Ziele und Grundsätze auf die Neuansiedlung
abzielen und welche Regelungen für den Bestand und die Überplanung
vorhandener Standorte Anwendung finden soll. Außerdem enthält der LEP
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel einige unbestimmte
Rechtsbegriffe (z. B. „wesentliche Beeinträchtigung“, „geringfügige
Erweiterung“, „zentrenschädliche Einzelhandelsagglomerationen“), die
definiert werden sollten.
Techn.
Angestellter Boden erläutert die Vorlage anhand einer Powerpointpräsentation
und betont dabei die Tendenz zur Stärkung der Innenstädte.
Nach eingehender
Diskussion begrüßen alle Fraktionen die Initiative der Landesregierung.