Sitzung: 20.06.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 10/0912
Herr Kaminski
von Straßen NRW gibt einen Überblick der geplanten Baumaßnahme. Zahlreiche
erforderliche Verfahrensschritte, wie Kostenbeteiligungen von Bund, Land NRW,
DB, RAG, Wasser- und Schifffahrtsamt, Stadt Bergkamen etc., führten zu einer
zeitlichen Verzögerung, so dass erst Anfang 2013 das Planfeststellungsverfahren
eingeleitet werden kann. Erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses –
Dauer des Verfahrens ca. 1,5 Jahre – kann der erforderliche Grunderwerb
getätigt werden, so dass mit einem Baubeginn etwa Anfang 2016 gerechnet werden
kann.
Die Bauzeit
selbst werde ebenfalls etwa 1,5 Jahre betragen. Die Fertigstellung ist dann für
Ende 2017/Anfang 2018 geplant. Die Jahnstraße wird für die Dauer der Bauzeit
komplett gesperrt.
Die Kosten der
Baumaßnahme werden insgesamt ca. 7 Mio. EUR betragen.
Im Anschluss
an den Vortrag drücken die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung Ihre Hoffnung darüber aus, dass die
einzelnen Verfahrensschritte evtl. doch beschleunigt werden können.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters appelliert an Straßen NRW, dass sämtliche
Verfahrensschritte, die im unmittelbaren Einflussbereich der Behörde liegen,
vom Zeitablauf optimiert werden sollten, damit zumindest hier keine zeitlichen
Verzögerungen zu befürchten sind. Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters betont
die Abhängigkeit des regional bedeutsamen Projekts „Wasserstadt Aden“ von der
Bahnübergangsbeseitigung.
Nach
Abhandlung des Tagesordnungspunktes 1 unterbricht der Vorsitzende die Sitzung,
um einem Anwohner der Jahnstraße die Möglichkeit zu geben, die Vertreter von
Straßen NRW unmittelbar zu befragen.
Herr Schramm –
Anwohner der Jahnstraße – äußert seinen Ärger darüber, dass seit ca. 30 Jahren
seitens Straßen NRW versucht werde, sein Haus zu kaufen; bis heute sei es
allerdings, anders als bei seinem Nachbargebäude, zu keinem Abschluss gekommen.
Frau
Sauerwein-Braksiek erklärt, dass ein Erwerb erst nach Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens und auch dann nur bei Bereitstellung der
erforderlichen Mittel möglich sei.