Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,

 

1.         der Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Landesdatenschutzgesetz NRW für die Stadt Schwerte durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bergkamen in dem in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschriebenen Umfang ab 01.06.2012 zuzustimmen,

2.         den Bürgermeister der Stadt Bergkamen zu ermächtigen, mit der Stadt Schwerte die dieser Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen und diese dem Landrat des Kreises Unna zur Genehmigung vorzulegen.