Sitzung: 24.05.2012 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Vorlage: 10/0876
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, im Sinne von § 2 Abs.1 BauGB die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. OA 100 “An der Dorndelle“ im beschleunigten Verfahren gem.
§13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB für den
in der Anlage 5 gekennzeichneten Bereich aufzustellen.
2.
Der Rat der
Stadt Bergkamen billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. OA
100 „An der Dorndelle“ der Stadt Bergkamen nebst Begründung im Sinne der
Anlagen
3 und 4 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt
teilt mit, dass ihm bekannt geworden ist, dass der am Spielplatz aufgeschüttete
Wall mit belasteten Materialien versehen ist. Durch den jetzigen Bebauungsplan
sieht er Nachteile für Tierarten und Natur insgesamt. Aus diesem Grunde wird
sich seine Fraktion enthalten.
Stadtverordneter Grziwotz von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht für seine Fraktion keine ökologischen
Bedenken. Für ihn bleibt nach der erneuten Offenlegung abzuwarten, wie sich
dort die Bevölkerung äußert.
Stadtverordneter Heinzel von der
CDU-Fraktion bemerkt, dass der Endausbau des Buchweizenkampes in den nächsten
Jahren ins Auge gefasst werden sollte.
Zuständiger Beigeordneter Dr.-Ing. Peters
antwortet zunächst wegen der Altlastenproblematik und teilt mit, dass sich der
Altlastenverdacht nicht bestätigt hat. Diese Feststellung ist u. a. auch der
Grund für das verzögerte Vorliegen der heutigen Vorlage.
Bezüglich Endausbau Buchweizenkamp weist
er darauf hin, dass Kosten hierfür weder bisher im Plan 2012/2013 noch im
Finanzplan berücksichtigt worden sind. Es bleibt künftigen Planungen
vorbehalten, Beträge einzustellen. Letztlich weist er darauf hin, dass
bezüglich der Verkehrssicherungspflicht keine Probleme bestehen.