Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2012 folgende Fördersätze:
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2012/€ |
2011/€ |
1. |
Fahrten und Lager - pro Tag und teilnehmender Person |
2,20 3,00 |
2,20 3,00 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und teilnehmender Person im Ausland - pro Tag und teilnehmender Person am Ort - pro Tag und teilnehmender Person bei Unter- bringung im Hotel, Gästehaus usw. |
3,20 2,50 3,00 |
3,20 2,50 3,00 |
3. |
Ferienhilfswerk - für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben - für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe- ziehenden nach dem SGB III |
85,00 50,00 50,00 |
85,00 50,00 50,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
26,00 |
5. |
Qualifizierungsmaßnahmen
für ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen innerhalb von Bergkamen - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag |
2,50
2,50 2,00 1,00 |
4,50 2,50
2,50 2,00 1,00 |
Der Beigeordnete Bernd Wenske erläutert die Vorlage, insbesondere wird darauf hingewiesen, dass durch die Gewinnung eines Sponsors die Einschränkungen durch das HSK im vollen Umfang aufgefangen werden konnten und somit die Sicherung dieser Maßnahmen für die nächsten zwei Jahre gesichert ist. Über die weitere Entwicklung könnte evtl. im Unterausschuss eine weitergehende Abstimmung erfolgen.