Beschluss: Kenntnisnahme

 

 


Herr Andreas Kunze, Ruhrkohle AG, erläutert den geplanten Umbau der zentralen Wasserhaltung Ost, die zu den sog. Ewigkeitskosten des Bergbaus gerechnet wird.

 

Ein Einstellen des untertägigen Pumpbetriebes würde zu einem unkontrollierten Anstieg der Grubenwässer führen; daher muss ein dauerhafter Pumpbetrieb gewährleistet sein. Nach den Plänen der RAG erhält der Schacht Haus Aden die zentrale Funktion in der Wasserhaltung für das östliche Ruhrgebiet. So wird das anfallende Grubenwasser nach oben gefördert und anschließend in die Lippe eingeleitet. Auch die erste Reservepumpe ist auf Haus Aden vorgesehen.

 

Im Falle einer Überlastung oder Ausfall der Pumpen auf dem Gelände Haus Aden ist der Schacht Grimberg 1/2 seitens der RAG als zweites Reservepumpwerk vorgesehen. Herr Kunze sichert in diesem Zusammenhang zu, dass eine Leitung zwischen Haus Aden und Grimberg 1/2 nicht über Geländeniveau und nur im Einvernehmen mit der Stadt Bergkamen verlegt werde.

 

Die Frage der Stadtverordneten Middendorf, nach welchen Kriterien ein kontrolliertes Ansteigen des Grubenwassers geprüft wird, wird von Herrn Kunze so beantwortet, dass ein Monitoring als Prüfverfahren vorgeschaltet wird.

 

Dr.-Ing. Peters erklärt, dass zurzeit keine genauen Aussagen über die unter Tage erwartete Wasserspiegelhöhe getroffen werden können, daher solle das Monitoring-Angebot der RAG, das u. a. Wasserhöhe, -güte und –qualität und die statischen Auswirkungen auf das Deckgebirge prüft, genutzt werden. So sei sichergestellt, dass die Wasserhaltung nicht nur betriebswirtschaftlich optimiert werde, sondern auch ökologischen Aspekten und Sicherheitsanforderungen der oberirdischen Flächennutzungen Rechnung getragen werde.

 

Die Frage des Stadtverordneten Herdring, ob die unterirdischen Leitungen auf Haus Aden das Konzept der Wasserstadt Aden beeinträchtigen, wird von Herrn Kunze bejaht. Er gehe allerdings davon aus, dass die Leitungen so verlegt werden, dass das regional bedeutsame Wasserstadtkonzept nicht beeinträchtigt werde.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verweist auf das fortgeschrittene Alter der bestehenden Leitung und stellt fest, dass der heutige Trassenverlauf mit dem Bebauungsplan der Wasserstadt nicht vereinbar ist; die neue Hauptleitung zur Lippe müsse den Haupterschließungsachsen der Wasserstadt folgen und aus den sog. Ewigkeitskosten durch die RAG finanziert werden.

 

Die Frage des Stadtverordneten Sparringa nach der Höhe des Salzgehaltes im Grubenwasser wird von Herrn Frankenhoff dahingehend beantwortet, dass ein Salzanstieg durch die Beschaffenheit des Deckgebirges in Bergkamen nicht zu befürchten sei.

 

Die Frage des Vorsitzenden zur Höhe der Wassertemperatur bei Einleitung des Grubenwassers in die Lippe wird von Herrn Frankenhoff dahingehend beantwortet, dass ein gewisser Abkühlungsprozess bereits während des Transportes stattfindet. Außerdem werde an der Einleitungsstelle in die Lippe sowohl die Temperatur als auch chemische Parameter, wie z. B. der Salzgehalt des Wassers geprüft.

 

 

Abschließend erklärt der Techn. Beigeordnete,  dass die sinnvolle Nachfolgenutzung des mittlerweile unter Denkmalschutz gestellten Schachtgerüstes auf Grimberg 1/2 wichtig sei. Die geplante Nutzung als Reservepumpwerk ist daher in Einklang zu bringen mit den Vorgaben des Denkmalschutzes.

 

Die bergrechtlichen Restriktionen des unter Denkmalschutz gestellten Schachtgerüstes einschließlich seiner näheren Umgebung sollten auf ein Minimum reduziert werden.

 

Auf Anregung des Stadtverordneten Kerak  wird der Vortrag der Herren Kunze und Frankenhoff als Anlage dem Protokoll beigefügt.