Sitzung: 07.03.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: 10/0820
Herr Andreas
Kunze, Ruhrkohle AG, erläutert den geplanten Umbau der zentralen Wasserhaltung
Ost, die zu den sog. Ewigkeitskosten des Bergbaus gerechnet wird.
Ein Einstellen
des untertägigen Pumpbetriebes würde zu einem unkontrollierten Anstieg der
Grubenwässer führen; daher muss ein dauerhafter Pumpbetrieb gewährleistet sein.
Nach den Plänen der RAG erhält der Schacht Haus Aden die zentrale Funktion in
der Wasserhaltung für das östliche Ruhrgebiet. So wird das anfallende
Grubenwasser nach oben gefördert und anschließend in die Lippe eingeleitet.
Auch die erste Reservepumpe ist auf Haus Aden vorgesehen.
Im Falle einer
Überlastung oder Ausfall der Pumpen auf dem Gelände Haus Aden ist der Schacht
Grimberg 1/2 seitens der RAG als zweites Reservepumpwerk vorgesehen. Herr Kunze
sichert in diesem Zusammenhang zu, dass eine Leitung zwischen Haus Aden und
Grimberg 1/2 nicht über Geländeniveau und nur im Einvernehmen mit der Stadt
Bergkamen verlegt werde.
Die Frage der
Stadtverordneten Middendorf, nach welchen Kriterien ein kontrolliertes
Ansteigen des Grubenwassers geprüft wird, wird von Herrn Kunze so beantwortet,
dass ein Monitoring als Prüfverfahren vorgeschaltet wird.
Dr.-Ing.
Peters erklärt, dass zurzeit keine genauen Aussagen über die unter Tage
erwartete Wasserspiegelhöhe getroffen werden können, daher solle das
Monitoring-Angebot der RAG, das u. a. Wasserhöhe, -güte und –qualität und die
statischen Auswirkungen auf das Deckgebirge prüft, genutzt werden. So sei sichergestellt,
dass die Wasserhaltung nicht nur betriebswirtschaftlich optimiert werde,
sondern auch ökologischen Aspekten und Sicherheitsanforderungen der
oberirdischen Flächennutzungen Rechnung getragen werde.
Die Frage des
Stadtverordneten Herdring, ob die unterirdischen Leitungen auf Haus Aden das
Konzept der Wasserstadt Aden beeinträchtigen, wird von Herrn Kunze bejaht. Er
gehe allerdings davon aus, dass die Leitungen so verlegt werden, dass das
regional bedeutsame Wasserstadtkonzept nicht beeinträchtigt werde.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters verweist auf das fortgeschrittene Alter der
bestehenden Leitung und stellt fest, dass der heutige Trassenverlauf mit dem
Bebauungsplan der Wasserstadt nicht vereinbar ist; die neue Hauptleitung zur
Lippe müsse den Haupterschließungsachsen der Wasserstadt folgen und aus den
sog. Ewigkeitskosten durch die RAG finanziert werden.
Die Frage des
Stadtverordneten Sparringa nach der Höhe des Salzgehaltes im Grubenwasser wird
von Herrn Frankenhoff dahingehend beantwortet, dass ein Salzanstieg durch die
Beschaffenheit des Deckgebirges in Bergkamen nicht zu befürchten sei.
Die Frage des
Vorsitzenden zur Höhe der Wassertemperatur bei Einleitung des Grubenwassers in
die Lippe wird von Herrn Frankenhoff dahingehend beantwortet, dass ein gewisser
Abkühlungsprozess bereits während des Transportes stattfindet. Außerdem werde
an der Einleitungsstelle in die Lippe sowohl die Temperatur als auch chemische
Parameter, wie z. B. der Salzgehalt des Wassers geprüft.
Abschließend erklärt
der Techn. Beigeordnete, dass die
sinnvolle Nachfolgenutzung des mittlerweile unter Denkmalschutz gestellten
Schachtgerüstes auf Grimberg 1/2 wichtig sei. Die geplante Nutzung als
Reservepumpwerk ist daher in Einklang zu bringen mit den Vorgaben des
Denkmalschutzes.
Die
bergrechtlichen Restriktionen des unter Denkmalschutz gestellten
Schachtgerüstes einschließlich seiner näheren Umgebung sollten auf ein Minimum
reduziert werden.
Auf Anregung
des Stadtverordneten Kerak wird der
Vortrag der Herren Kunze und Frankenhoff als Anlage dem Protokoll beigefügt.