Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von
Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der
Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5
Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt sind.