Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung der Stadt Bergkamen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz vom 16.03.2010, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 


Bürgermeister Schäfer weist auf einen Antrag der FDP-Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 hin.

 

FDP-Fraktionsvorsitzende Lohmann-Begander begründet den Antrag, der durch die aktuelle Entwicklung ihrer Meinung nach noch mehr Gewicht bekommen hat. Sie sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung, den vorgelegten Beschluss zu fassen.

 

Zuständiger Beigeordneter Mecklenbrauck führt aus, dass sich die vorgelegten Satzungsbeschlüsse auf zurzeit noch geltendes Recht berufen. Es sollen lediglich zum Vorteil der Bürger die Fristen für die Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 verlängert werden. Sein Vorschlag ist es, das mögliche Änderungsverfahren vom Landtag abzuwarten, um danach sofort zu handeln. Falls es zu gesetzlichen Änderungen kommen sollte, hat der Städte- und Gemeindebund bereits eine Mustersatzung angekündigt. Seiner Einschätzung nach wird es darüber hinaus nicht zu einer generellen Aufhebung der Dichtheitsprüfung kommen, sondern eher zu einer Umkehrung der Beweislast.

 

FDP-Fraktionsvorsitzende Lohmann-Begander möchte die Satzung erst im Februar - nach Klärung der rechtlichen Fragen - behandelt wissen. Ihrer Meinung nach steigt durch die jetzt vorgelegten Satzungen die Verunsicherung in der Bevölkerung. Diese Meinung wird von BergAUF-Fraktionsvorsitzendem Engelhardt unterstützt.

 

Für die CDU steht nach Aussagen der Fraktionsvorsitzenden Middendorf die Frage im Raum, wie eine Entscheidung des Rates in der vorgelegten Form beim Bürger ankommt. Für ihre Fraktion steht im Vordergrund, dass der Bürger entsprechende Sicherheit erhält.

 

Bürgermeister Schäfer weist nochmals darauf hin, dass die heutigen Vorlagen der jetzigen Gesetzeslage entsprechen.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Kampmeyer hält es für wichtig, dem Bürger klarzustellen, dass die jetzt zu beschließenden Fristverlängerungen ein Vorteil sind. Bei neuer Gesetzeslage muss sofort reagiert werden.

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck sagt neben einer aktuellen Information für die Bürger eine umfassende Information im Rahmen des Versandes der Grundbesitzabgabenbescheide zu. Außerdem werden keine Maßnahmen seitens des SEB ergriffen, z. B. Grundstückseigentümer aufgefordert, Dichtheitsprüfungen durchzuführen, bevor landesseitig eine rechtsverbindliche Klärung erfolgt ist.

 

Der Antrag der FDP-Fraktion wird mit 1 Ja-Stimme, 15 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.