Sitzung: 14.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 10/0745
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Satzung der Stadt Bergkamen zur Abänderung der
Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a
Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz vom 16.03.2010, die der Erstschrift der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Bürgermeister Schäfer weist auf einen
Antrag der FDP-Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 hin.
FDP-Fraktionsvorsitzende Lohmann-Begander
begründet den Antrag, der durch die aktuelle Entwicklung ihrer Meinung nach
noch mehr Gewicht bekommen hat. Sie sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine
Veranlassung, den vorgelegten Beschluss zu fassen.
Zuständiger Beigeordneter Mecklenbrauck
führt aus, dass sich die vorgelegten Satzungsbeschlüsse auf zurzeit noch
geltendes Recht berufen. Es sollen lediglich zum Vorteil der Bürger die Fristen
für die Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 verlängert werden. Sein Vorschlag
ist es, das mögliche Änderungsverfahren vom Landtag abzuwarten, um danach
sofort zu handeln. Falls es zu gesetzlichen Änderungen kommen sollte, hat der
Städte- und Gemeindebund bereits eine Mustersatzung angekündigt. Seiner
Einschätzung nach wird es darüber hinaus nicht zu einer generellen Aufhebung der
Dichtheitsprüfung kommen, sondern eher zu einer Umkehrung der Beweislast.
FDP-Fraktionsvorsitzende Lohmann-Begander
möchte die Satzung erst im Februar - nach Klärung der rechtlichen Fragen -
behandelt wissen. Ihrer Meinung nach steigt durch die jetzt vorgelegten
Satzungen die Verunsicherung in der Bevölkerung. Diese Meinung wird von
BergAUF-Fraktionsvorsitzendem Engelhardt unterstützt.
Für die CDU steht nach Aussagen der
Fraktionsvorsitzenden Middendorf die Frage im Raum, wie eine Entscheidung des
Rates in der vorgelegten Form beim Bürger ankommt. Für ihre Fraktion steht im
Vordergrund, dass der Bürger entsprechende Sicherheit erhält.
Bürgermeister Schäfer weist nochmals
darauf hin, dass die heutigen Vorlagen der jetzigen Gesetzeslage entsprechen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Kampmeyer hält
es für wichtig, dem Bürger klarzustellen, dass die jetzt zu beschließenden
Fristverlängerungen ein Vorteil sind. Bei neuer Gesetzeslage muss sofort
reagiert werden.
Erster Beigeordneter Mecklenbrauck sagt
neben einer aktuellen Information für die Bürger eine umfassende Information im
Rahmen des Versandes der Grundbesitzabgabenbescheide zu. Außerdem werden keine
Maßnahmen seitens des SEB ergriffen, z. B. Grundstückseigentümer aufgefordert,
Dichtheitsprüfungen durchzuführen, bevor landesseitig eine rechtsverbindliche
Klärung erfolgt ist.
Der Antrag der FDP-Fraktion wird mit 1
Ja-Stimme, 15 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.