Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung.
1.
Die
Möglichkeiten der Finanzierung der Aufgabe „Straßenreinigung und Winterdienst“
ab dem 01.01.2013 anstelle der bisherigen Gebührenfestsetzung über die
Grundsteuer B zu prüfen.
2.
Die
Gebühren Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2012 werden nach der
vorgelegten Kalkulation sich für die Gebührenpflichtigen nicht erhöhen.
Verbleibende Verluste sind im Falle einer Weitererhebung von Straßenreinigungsgebühren
im Rahmen der nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) zulässigen
Frist auszugleichen.
3.
Die
Prüfung soll bis zum 30.06.2012 erfolgen. Der Vorschlag über die weitere
Vorgehensweise ist dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung anschließend
vorzulegen.
4.
Die
Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.