Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung.

 

1.    Die Möglichkeiten der Finanzierung der Aufgabe „Straßenreinigung und Winterdienst“ ab dem 01.01.2013 anstelle der bisherigen Gebührenfestsetzung über die Grundsteuer B zu prüfen.

 

2.    Die Gebühren Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2012 werden nach der vorgelegten Kalkulation sich für die Gebührenpflichtigen nicht erhöhen.

Verbleibende Verluste sind im Falle einer Weitererhebung von Straßenreinigungsgebühren im Rahmen der nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) zulässigen Frist auszugleichen.

 

3.    Die Prüfung soll bis zum 30.06.2012 erfolgen. Der Vorschlag über die weitere Vorgehensweise ist dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung anschließend vorzulegen.

 

4.    Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.