Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 3. Änderungssatzung vom .......... zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 


Bürgermeister Schäfer weist auf einen Antrag der FDP-Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15 hin, der der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Stadtverordneter Saatkamp von der FDP-Fraktion hält den Antrag seiner Fraktion, insbesondere mit Blick auf die aktuelle Diskussion auf Landesebene, für nach wie vor sinnvoll.

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck verweist auf eine Information des Landtages vom heutigen Tage, wonach in Sachen „Dichtheitsprüfung“ folgender Beschluss gefasst wurde:

 

„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Vollzug der Dichtheitsprüfung nach § 61 a LWG auszusetzen.“

 

Durch diesen Beschluss ist die bisherige Argumentation der Verwaltung seiner Auffassung nach bestärkt worden. Er sagt nochmals zu, dass die Verwaltung, wenn der § 61 a des Landeswassergesetzes im Laufe des Jahres 2012 geändert wird, umgehend eine entsprechende Vorlage mit der dann notwendigen Neuregelung vorlegen wird. Darüber hinaus stellt er nochmals die Vorteile durch den heutigen Beschluss dar. Die Notwendigkeit einer Dichtheitsprüfung wird von 2015 bis 2023 hinausgeschoben. Gleichzeitig sagt er zu, dass die Verwaltung in Richtung der Betroffenen vor Klärung der Sachlage keine Dichtheitsprüfung verlangen wird.

 

Der Antrag der FDP-Fraktion wird mit 2 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.