Sitzung: 15.12.2011 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Vorlage: 10/0746
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 3. Änderungssatzung vom .......... zur
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008, die der
Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Bürgermeister Schäfer weist auf einen
Antrag der FDP-Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15 hin, der der
Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Stadtverordneter Saatkamp von der
FDP-Fraktion hält den Antrag seiner Fraktion, insbesondere mit Blick auf die
aktuelle Diskussion auf Landesebene, für nach wie vor sinnvoll.
Erster Beigeordneter Mecklenbrauck
verweist auf eine Information des Landtages vom heutigen Tage, wonach in Sachen
„Dichtheitsprüfung“ folgender Beschluss gefasst wurde:
„Der Landtag fordert die Landesregierung
auf, den Vollzug der Dichtheitsprüfung nach § 61 a LWG auszusetzen.“
Durch diesen Beschluss ist die bisherige
Argumentation der Verwaltung seiner Auffassung nach bestärkt worden. Er sagt
nochmals zu, dass die Verwaltung, wenn der § 61 a des Landeswassergesetzes im
Laufe des Jahres 2012 geändert wird, umgehend eine entsprechende Vorlage mit
der dann notwendigen Neuregelung vorlegen wird. Darüber hinaus stellt er
nochmals die Vorteile durch den heutigen Beschluss dar. Die Notwendigkeit einer
Dichtheitsprüfung wird von 2015 bis 2023 hinausgeschoben. Gleichzeitig sagt er
zu, dass die Verwaltung in Richtung der Betroffenen vor Klärung der Sachlage
keine Dichtheitsprüfung verlangen wird.
Der Antrag der FDP-Fraktion wird mit 2
Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.