Beschluss:
Der
Bürgermeister führt die Stadtverordnete Elke Grziwotz gem. § 67 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit
gültigen Fassung in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.