Sitzung: 15.12.2011 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4
Vorlage: 10/0770
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Bergkamen für
die Haushaltsjahre 2012/2013 zu erlassen.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
der Stadt Bergkamen für den Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2016.
Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der
Stadt Bergkamen sowie Stadtverordneter Schmülling halten ihre Haushaltsreden.
Diese sind der Erstschrift der Niederschrift als Anlagen beigefügt.
Anschließend lässt Bürgermeister Schäfer
über die einzelnen Anträge der Fraktionen abstimmen. Die entsprechenden Anträge
sind der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
CDU-Fraktion
Antrag |
Die Bereitstellung von Mitteln für die
Investition im Produktbereich 12 (Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV) von
50.000,00 € und 100.000,00 € soll nicht erfolgen und wird damit gestrichen. |
mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja 11
Nein 33 |
Fraktion
Grüne/GAL
Antrag |
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis
Mitte 2012 eine qualifizierte Vorlage über die maximal zulässige Besteuerung
der Gewinne bei Spielautomaten zu erstellen und diese dem Rat der Stadt
Bergkamen vorzulegen. Der Rat wird dann zu einem späteren Zeitpunkt über die
Abschöpfung der Gewinne, über den Steuersatz befinden. |
einstimmig |
CDU-Fraktionsvorsitzende Middendorf teilt
mit, dass die CDU-Fraktion zusätzliche Anregungen zu diesem Antrag hat.
Bürgermeister Schäfer regt an, diese in
dem vorgeschlagenen Verfahren abzuarbeiten.
FDP-Fraktion
Stadtverordneter Saatkamp von der FDP-Fraktion
greift den Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Kampmeyer aus seiner
Haushaltsrede auf und ändert den Antrag seiner Fraktion insoweit ab, dass der
Antrag an den Jugendhilfeausschuss verwiesen wird. In dieser Fassung wird der
Antrag einstimmig angenommen.
Antrag |
Prüfung der interkommunalen
Zusammenarbeit bei den familienergänzenden und familienersetzenden Maßnahmen
im Jugendbereich |
einstimmig |
Bürgermeister Schäfer weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass Bergkamen weit über die Grenzen des Kreises Unna
hinaus beispielhaft für Konsolidierungsmaßnahmen steht. Er sieht keine
Notwendigkeit, einen Externen mit einer Überprüfung zu beauftragen.
Antrag |
Beauftragung eines unabhängigen
Gutachters mit der Prüfung der Einsparpotenziale |
mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja 11
Nein 33 |
Fraktion
BergAUF
Antrag |
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
im Produkt 06.36.03 sollen die Ansätze für Personalaufwendungen um 40 T€ und
für Sach- und Dienstleistungen um 20 T€ erhöht werden. |
mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja 2
Nein 42 |
Antrag |
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
den Ansatz „Maßnahmen allgemeiner Umweltschutz“ um 50.000 € auf 51.500 € zu
erhöhen. |
mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja 2
Nein 42 |
Antrag |
Im HSK-Entwurf S. 37 ist vorgesehen,
den Ansatz für ordentliche Aufwendungen jährlich um 70 T€ zu mindern.
Erreicht werden soll dies durch eine „bedarfsgerechte Anpassung der
45-Stunden-Buchungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung“. Der Rat beschließt,
diese HSK-Maßnahme zu streichen. |
mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja 2
Nein 42 |
Antrag |
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
den Höchstbetrag für Kassenkredite für die Jahre 2012 und 2013 jeweils auf 60
Mio. € festzulegen. |
mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja 2
Nein 42 |
Antrag |
Mit seinen Beschlüssen zum
Doppelhaushalt 2012/13 verbindet der Rat der Stadt Bergkamen die Aufforderung
an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bzw. an die Bundesregierung, 1.
den „Stärkungspakt
Stadtfinanzen“ der Landesregierung in seinem Umfang zu verdoppeln und auch
solche Kommunen einzubeziehen, die in strukturschwachen Gebieten unter einem
Haushaltssicherungskonzept stehen und seit Jahren zahlreiche Bemühungen
unternehmen, die Überschuldung zu vermeiden; 2.
sich für
eine Gemeindefinanzierungsreform einzusetzen, die es den Kommunen ermöglicht,
die von verschiedenen Verfassungsgerichtshöfen der Länder als Minimum
erachteten 5 % freiwilliger Leistungen ermöglicht; 3.
bundesweit
gesetzliche Regelungen zu schaffen, die ein Schulden- und Zinsmoratorium,
also eine Niederschlagung von Schulden und Zinslasten für hoch verschuldete
Gemeinden, wie z. B. die Stadt Bergkamen, ermöglichen. |
mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja 2
Nein 42 |