Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4

Beschluss:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Bergkamen für die Haushaltsjahre 2012/2013 zu erlassen.

2.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Bergkamen für den Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2016.

 

 


Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Bergkamen sowie Stadtverordneter Schmülling halten ihre Haushaltsreden. Diese sind der Erstschrift der Niederschrift als Anlagen beigefügt.

 

Anschließend lässt Bürgermeister Schäfer über die einzelnen Anträge der Fraktionen abstimmen. Die entsprechenden Anträge sind der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

CDU-Fraktion

 

 

Antrag

 

Die Bereitstellung von Mitteln für die Investition im Produktbereich 12 (Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV) von 50.000,00 € und 100.000,00 € soll nicht erfolgen und wird damit gestrichen.

 

 

mit Stimmenmehrheit

abgelehnt

Ja 11  Nein 33

 

Fraktion Grüne/GAL

 

 

Antrag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis Mitte 2012 eine qualifizierte Vorlage über die maximal zulässige Besteuerung der Gewinne bei Spielautomaten zu erstellen und diese dem Rat der Stadt Bergkamen vorzulegen. Der Rat wird dann zu einem späteren Zeitpunkt über die Abschöpfung der Gewinne, über den Steuersatz befinden.

 

 

einstimmig

 

CDU-Fraktionsvorsitzende Middendorf teilt mit, dass die CDU-Fraktion zusätzliche Anregungen zu diesem Antrag hat.

 

Bürgermeister Schäfer regt an, diese in dem vorgeschlagenen Verfahren abzuarbeiten.

 

FDP-Fraktion

 

Stadtverordneter Saatkamp von der FDP-Fraktion greift den Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Kampmeyer aus seiner Haushaltsrede auf und ändert den Antrag seiner Fraktion insoweit ab, dass der Antrag an den Jugendhilfeausschuss verwiesen wird. In dieser Fassung wird der Antrag einstimmig angenommen.

 

 

Antrag

 

Prüfung der interkommunalen Zusammenarbeit bei den familienergänzenden und familienersetzenden Maßnahmen im Jugendbereich

 

 

einstimmig

 

Bürgermeister Schäfer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bergkamen weit über die Grenzen des Kreises Unna hinaus beispielhaft für Konsolidierungsmaßnahmen steht. Er sieht keine Notwendigkeit, einen Externen mit einer Überprüfung zu beauftragen.

 

 

Antrag

 

Beauftragung eines unabhängigen Gutachters mit der Prüfung der Einsparpotenziale

 

mit Stimmenmehrheit

abgelehnt

Ja 11  Nein 33

 

 

Fraktion BergAUF

 

 

Antrag

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, im Produkt 06.36.03 sollen die Ansätze für Personalaufwendungen um 40 T€ und für Sach- und Dienstleistungen um 20 T€ erhöht werden.

 

 

mit Stimmenmehrheit

abgelehnt

Ja 2  Nein 42

 

Antrag

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den Ansatz „Maßnahmen allgemeiner Umweltschutz“ um 50.000 € auf 51.500 € zu erhöhen.

 

 

mit Stimmenmehrheit

abgelehnt

Ja 2  Nein 42

 

Antrag

 

Im HSK-Entwurf S. 37 ist vorgesehen, den Ansatz für ordentliche Aufwendungen jährlich um 70 T€ zu mindern. Erreicht werden soll dies durch eine „bedarfsgerechte Anpassung der 45-Stunden-Buchungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung“. Der Rat beschließt, diese HSK-Maßnahme zu streichen.

 

 

mit Stimmenmehrheit

abgelehnt

Ja 2  Nein 42

 

Antrag

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den Höchstbetrag für Kassenkredite für die Jahre 2012 und 2013 jeweils auf 60 Mio. € festzulegen.

 

 

mit Stimmenmehrheit

abgelehnt

Ja 2  Nein 42

 

Antrag

 

Mit seinen Beschlüssen zum Doppelhaushalt 2012/13 verbindet der Rat der Stadt Bergkamen die Aufforderung an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bzw. an die Bundesregierung,

1.    den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ der Landesregierung in seinem Umfang zu verdoppeln und auch solche Kommunen einzubeziehen, die in strukturschwachen Gebieten unter einem Haushaltssicherungskonzept stehen und seit Jahren zahlreiche Bemühungen unternehmen, die Überschuldung zu vermeiden;

2.    sich für eine Gemeindefinanzierungsreform einzusetzen, die es den Kommunen ermöglicht, die von verschiedenen Verfassungsgerichtshöfen der Länder als Minimum erachteten 5 % freiwilliger Leistungen ermöglicht;

3.    bundesweit gesetzliche Regelungen zu schaffen, die ein Schulden- und Zinsmoratorium, also eine Niederschlagung von Schulden und Zinslasten für hoch verschuldete Gemeinden, wie z. B. die Stadt Bergkamen, ermöglichen.

 

 

mit Stimmenmehrheit

abgelehnt

Ja 2  Nein 42