Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 3. Änderungssatzung vom .......... zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 


Das Ausschussmitglied Herr Saatkamp erläutert seinen Antrag auf Verschiebung der Entscheidung zu TOP 1 und TOP 2 des öffentlichen Teils.

Zum § 61 a Landeswassergesetz NRW besteht im Landtag noch Diskussionsbedarf; eine endgültige Beschlussfassung ist noch nicht erfolgt.

 

 Herr Mecklenbrauck erwidert, dass für die zu beschließenden Satzungen Rechtssicherheit durch die bestehenden Gesetze vorhanden ist. Gegebenenfalls muss mit einem neuen konkretisierendem  Vollzugserlass der Bezirksregierungen gerechnet werden, in dem ggf. die technische Ausgestaltung der Dichtheitsprüfung geregelt wird.

 

Das Ausschussmitglied Herr Heinze fragt nach, welche Termine für die Dichtheitsprüfung in der Wald- bzw. Südlichen Lippestraße gelten.

Herr Mecklenbrauck erwidert, dass im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme „Waldstraße/Südliche Lippestraße“ die Dichtheitsprüfung erfolgt. Die nächste Dichtheitsprüfung ist turnusmäßig in 20 Jahren fällig.