Sitzung: 05.12.2011 Betriebsausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 10/0746
Beschluss:
Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 3. Änderungssatzung vom .......... zur
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008, die der
Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Das
Ausschussmitglied Herr Saatkamp erläutert seinen Antrag auf Verschiebung der
Entscheidung zu TOP 1 und TOP 2 des öffentlichen Teils.
Zum § 61 a
Landeswassergesetz NRW besteht im Landtag noch Diskussionsbedarf; eine endgültige
Beschlussfassung ist noch nicht erfolgt.
Herr Mecklenbrauck erwidert, dass für die zu
beschließenden Satzungen Rechtssicherheit durch die bestehenden Gesetze
vorhanden ist. Gegebenenfalls muss mit einem neuen konkretisierendem Vollzugserlass der Bezirksregierungen
gerechnet werden, in dem ggf. die technische Ausgestaltung der
Dichtheitsprüfung geregelt wird.
Das
Ausschussmitglied Herr Heinze fragt nach, welche Termine für die
Dichtheitsprüfung in der Wald- bzw. Südlichen Lippestraße gelten.
Herr Mecklenbrauck
erwidert, dass im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme „Waldstraße/Südliche
Lippestraße“ die Dichtheitsprüfung erfolgt. Die nächste Dichtheitsprüfung ist
turnusmäßig in 20 Jahren fällig.