Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom
20.09.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
1.
Die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) beabsichtigt, zwei
Onshore Windparkbeteiligungsgesellschaften zu erwerben.
2.
Die GSW
schließt zum Erwerb der folgenden Gesellschaften zu 2.1 und 2.2 zwei Kauf- und
Übertragungsverträge zum Erwerb der jeweiligen Kommanditanteile in Höhe von
insgesamt 1.100.000 € (580.000 € für 2.1 und 520.000 € für 2.2) ab und
beteiligt sich
2.1
als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 € an der
„Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG“,
2.2
als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 € an der
Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG“,
2.3
als
Komplementärin mit einem Stammkapital in Höhe von bis zu 100.000 € an der neu
zu gründenden „GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH“ – oder einer
ähnlichen Firmierung – der jeweiligen KG zu 2.1 und 2.2.
3.
Die GSW
beteiligt sich nach Durchführung einer Kapitalerhöhung
3.1
als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 5.000.000 € für
einen Leistungsanteil von 6 MW an der „Windenergie Bergtheim GmbH & Co.
KG“,
3.2
als
Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 2.800.000 € für
einen Leistungsanteil von 4,6 MW an der „Windenergie Hardheim Angelterbusch
GmbH & Co. KG“.
4.
Gemäß den
Gesellschaftsverträgen der jeweiligen Gesellschaften bestellt die
Gesellschafterin die Geschäftsführer.
Die Gesellschafterversammlungen bestehen aus jeweils 5 Mitgliedern. Für die GSW
sind dies die Mitglieder des Präsidiums der GSW. Die Einzelheiten regelt der
Aufsichtsrat der GSW.
5.
Beschlüsse
der Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Gesellschaften bedürfen der
Zustimmung des Aufsichtsrates der GSW.
6.
Die
Geschäftsführung der GSW wird weiter ermächtigt, alle zur Umsetzung der
vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen
vorzunehmen.