Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 20.09.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.       Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) beabsichtigt, zwei Onshore Windparkbeteiligungsgesellschaften zu erwerben.

2.       Die GSW schließt zum Erwerb der folgenden Gesellschaften zu 2.1 und 2.2 zwei Kauf- und Übertragungsverträge zum Erwerb der jeweiligen Kommanditanteile in Höhe von insgesamt 1.100.000 € (580.000 € für 2.1 und 520.000 € für 2.2) ab und beteiligt sich

2.1            als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 € an der „Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG“,

2.2            als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 € an der Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG“,

2.3            als Komplementärin mit einem Stammkapital in Höhe von bis zu 100.000 € an der neu zu gründenden „GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH“ – oder einer ähnlichen Firmierung – der jeweiligen KG zu 2.1 und 2.2.

3.       Die GSW beteiligt sich nach Durchführung einer Kapitalerhöhung

3.1            als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 5.000.000 € für einen Leistungsanteil von 6 MW an der „Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG“,

3.2            als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 2.800.000 € für einen Leistungsanteil von 4,6 MW an der „Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG“.

4.       Gemäß den Gesellschaftsverträgen der jeweiligen Gesellschaften bestellt die Gesellschafterin die Geschäftsführer.

Die Gesellschafterversammlungen bestehen aus jeweils 5 Mitgliedern. Für die GSW sind dies die Mitglieder des Präsidiums der GSW. Die Einzelheiten regelt der Aufsichtsrat der GSW.

5.       Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Gesellschaften bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates der GSW.

6.       Die Geschäftsführung der GSW wird weiter ermächtigt, alle zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.