Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung der
Jahresrechnung der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2008 nebst Anhang und
Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen stellt
gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Jahresrechnung der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2008 nebst Anhang und Lagebericht fest.
Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2008 in Höhe von – 7.535.867,63 €
wird durch die Reduzierung der Ausgleichsrücklage gedeckt.
3. Die Mitglieder des Rates der Stadt
Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des
Bürgermeisters.
4. Der Bericht der örtlichen
Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2008 wird zur Kenntnis genommen.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt
stellt die Frage, wie es bei einem Fehlbetrag von 7,5 Mio. € in Zukunft
weitergehen soll. Seiner Auffassung nach ist eine Änderung der
Gemeindefinanzierung unbedingt einzufordern.
Bürgermeister Schäfer weist darauf hin,
dass dies von Rat und Verwaltung in den vergangenen Jahren immer wieder gemacht
wurde.
Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses Schäfer verweist auf die Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses, wo die Jahresrechnung 2008 weder vom
Rechnungsprüfungsamt noch von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst &
Young beanstandet wurde. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young
hat ein uneingeschränktes Testat erteilt.