Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beauftragt die Verwaltung, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem
Kreis Unna zur Aufgabenübertragung der Leistungserbringung für Bildung und
Teilhabe im Rahmen des § 2 Asylbewerberleistungsgesetz auf den Kreis Unna zu
schließen.