Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2

Beschluss:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Bereich den Bebauungsplan WD 103  II “Waldsiedlung” aufzustellen.

Das ca. 6,6 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

-       Im Westen entlang der bestehenden Waldfläche am Pantenweg, östlich des Russenfriedhofs

-       Im Süden durch den Kuhbach, abschließend mit dem nördlichen Rand des Fußweges

-       Im Osten entlang der westlichen Waldgrenze, westlich der Straße Unter den Telgen, dann entlang der südlichen Straßenbegrenzung weiter nach Osten bis zum Kreisverkehr.

-       Im Norden vom Kreisverkehr entlang der nördlichen Straßenbegrenzungslinie südlich der ehemaligen Bergbauberufsschule (heute RWTÜV-Akademie GmbH)

-       Der Übersichtsplan ( Anlage 1 ) ist Bestandteil des Beschlusses.

2.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerversammlung und einem anschließenden 14-tägigen Aushang im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt durchzuführen.

 


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt wiederholt seine Ausführungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss, wonach für seine Fraktion die Altlastenproblematik nicht eindeutig geklärt ist.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet, dass ein entsprechendes Sanierungskonzept vorliegt und die Grundstücke voll saniert übergeben werden, sodass sie für eine Wohnnutzung geeignet sind.