Sitzung: 26.05.2011 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2
Vorlage: 10/0605
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Bereich
den Bebauungsplan WD 103 II
“Waldsiedlung” aufzustellen.
Das ca. 6,6 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- Im Westen entlang der bestehenden
Waldfläche am Pantenweg, östlich des Russenfriedhofs
- Im Süden durch den Kuhbach, abschließend
mit dem nördlichen Rand des Fußweges
- Im Osten entlang der westlichen
Waldgrenze, westlich der Straße Unter den Telgen, dann entlang der südlichen
Straßenbegrenzung weiter nach Osten bis zum Kreisverkehr.
- Im Norden vom Kreisverkehr entlang der
nördlichen Straßenbegrenzungslinie südlich der ehemaligen Bergbauberufsschule
(heute RWTÜV-Akademie GmbH)
- Der Übersichtsplan ( Anlage 1 ) ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer
Bürgerversammlung und einem anschließenden 14-tägigen Aushang im Amt für
Planung, Tiefbau und Umwelt durchzuführen.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt wiederholt seine Ausführungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss,
wonach für seine Fraktion die Altlastenproblematik nicht eindeutig geklärt ist.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet, dass ein entsprechendes
Sanierungskonzept vorliegt und die Grundstücke voll saniert übergeben werden,
sodass sie für eine Wohnnutzung geeignet sind.