Sitzung: 26.05.2011 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 39, Enthaltungen: 2
Vorlage: 10/0586
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom
04.04.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Der Entscheidung der Geschäftsführung der
GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH - mit dem
erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW -, an der
nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der
Trianel GmbH vom 11.03.2011 mitzuwirken, wird zugestimmt:
Auszug
aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom
11.03.2011:
„Die
Trianel Service GmbH ist ein Beteiligungsunternehmen der Trianel GmbH und hat
ein eingetragenes Stammkapital in Höhe von 500.000,00 €. Das Stammkapital ist
in vier Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je 100.000,00 € und zwei
Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je 50.000,00 € eingeteilt. Die Trianel GmbH
ist an der Trianel Service GmbH mit einem Geschäftsanteil zum Nennbetrag von
100.000,00 € (dies entspricht einer Beteiligung in Höhe von 20 %) beteiligt.
Die
Gesellschafterversammlung stimmt zu, dass die Trianel GmbH die fünf weiteren
Geschäftsanteile zum Nennbetrag von insgesamt 400.000,00 € zu den nachstehenden
Konditionen von den Mitgesellschaftern der Trianel Service GmbH erwirbt und die
Abtretung annimmt und somit die Trianel GmbH 100%iger Gesellschafter der
Trianel Service GmbH wird.
Die
Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung, mit den Mitgesellschaftern
der Trianel Service GmbH in Verhandlungen über den Erwerb und die Annahme der
Übertragung der Geschäftsanteile einzutreten, wobei der Kaufpreis den Buchwert
(Eigenkapital) der Beteiligung zum Stand 31.12.2010 nicht übersteigen soll. Ein
darüber hinausgehender Kaufpreis bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates der
Trianel GmbH, der von der Gesellschafterversammlung ermächtigt wird,
entsprechende Beschlüsse in diesem Zusammenhang zu fassen. Die
Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung der Trianel GmbH,
sämtliche zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen
durchzuführen.
Eventuelle
Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum
30. September 2011 ausgeräumt werden.“