Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 39, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 04.04.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH - mit dem erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW -, an der nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 11.03.2011 mitzuwirken, wird zugestimmt:

 

Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 11.03.2011:

 

„Die Trianel Service GmbH ist ein Beteiligungsunternehmen der Trianel GmbH und hat ein eingetragenes Stammkapital in Höhe von 500.000,00 €. Das Stammkapital ist in vier Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je 100.000,00 € und zwei Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je 50.000,00 € eingeteilt. Die Trianel GmbH ist an der Trianel Service GmbH mit einem Geschäftsanteil zum Nennbetrag von 100.000,00 € (dies entspricht einer Beteiligung in Höhe von 20 %) beteiligt.

 

Die Gesellschafterversammlung stimmt zu, dass die Trianel GmbH die fünf weiteren Geschäftsanteile zum Nennbetrag von insgesamt 400.000,00 € zu den nachstehenden Konditionen von den Mitgesellschaftern der Trianel Service GmbH erwirbt und die Abtretung annimmt und somit die Trianel GmbH 100%iger Gesellschafter der Trianel Service GmbH wird.

 

Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung, mit den Mitgesellschaftern der Trianel Service GmbH in Verhandlungen über den Erwerb und die Annahme der Übertragung der Geschäftsanteile einzutreten, wobei der Kaufpreis den Buchwert (Eigenkapital) der Beteiligung zum Stand 31.12.2010 nicht übersteigen soll. Ein darüber hinausgehender Kaufpreis bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates der Trianel GmbH, der von der Gesellschafterversammlung ermächtigt wird, entsprechende Beschlüsse in diesem Zusammenhang zu fassen. Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung der Trianel GmbH, sämtliche zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

 

Eventuelle Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum 30. September 2011 ausgeräumt werden.“