Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 2 gekennzeichneten Bereich den Bebauungsplan WD 103  II “Waldsiedlung” aufzustellen.

Das ca. 6,6 ha große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

-          Im Westen entlang der bestehenden Waldfläche am Pantenweg, östlich des Russenfriedhofs

-          Im Süden durch den Kuhbach, abschließend mit dem nördlichen Rand des Fußweges

-          Im Osten entlang der westlichen Waldgrenze, westlich der Straße Unter den Telgen, dann entlang der südlichen Straßenbegrenzung weiter nach Osten bis zum Kreisverkehr.

-          Im Norden vom Kreisverkehr entlang der nördlichen Straßenbegrenzungslinie südlich der ehemaligen Bergbauberufsschule (heute RWTÜV-Akademie GmbH)

-          Der Übersichtsplan ( Anlage 1 ) ist Bestandteil des Beschlusses.

2.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerversammlung und einem anschließenden 14-tägigen Aushang im Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt durchzuführen.

 


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die Vorlage der Verwaltung. Ergänzend teilt er mit, dass für den 14.06.2011 eine Bürgerversammlung terminiert wurde.

 

Auf die Frage des Stadtverordneten Kerner, wer die Fläche vermarktet, antwortet Herr Dr.- Ing. Peters, dass die RAG Immobilien GmbH nicht selbst als Bauträger auftreten wird, sondern die Grundstücke an Einzelinteressenten, für Architektenhäuser und/oder Bauträger vergeben wird.

 

Mitglied Flieger fragt, inwiefern die dortigen Böden evtl. belastet seien. Dazu erläutert Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters, dass ein erfolgreiches Planverfahren nur dann möglich ist, wenn dies mit der Bodenschutzstelle des Kreises Unna abgestimmt sei.

 

Ergänzend dazu teilt techn. Angestellter Boden mit, dass bei Offenlegung der Pläne sämtliche Gutachten sowie ein Bodensanierungskonzept mit offengelegt werden. Die Finanzierung des Gutachtens und die Ausführung der Sanierung sollen durch die RAG Immobilien GmbH nach dem Verursacherprinzip übernommen werden.