Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2011 folgende Fördersätze:

 

 

 

 

 

       

2011/€

 

1.

 

Fahrten und Lager

- pro Tag und teilnehmender Person
- pro Tag und betreuender Person

 

 

          2,20

          3,00

 

2.

 

Internationale Jugendbegegnung

- pro Tag und teilnehmender Person im Ausland

- pro Tag und teilnehmender Person am Ort

- pro Tag und teilnehmender Person bei Unter-

   bringung im Hotel, Gästehaus usw.

 

 

          3,20

          2,50

 

          3,00

 

3.

 

Ferienhilfswerk

- für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund     ihres Einkommens  Anspruch auf Leistungen

   nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben

-  für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe-

   ziehenden nach dem SGB III          
- für alle übrigen Kinder
-  für Betreuende

 

 

 

         

       

        85,00       

       
        70,00       

        50,00

        50,00

 

4.

 

Familienhilfswerk
- pro teilnehmender Person und Maßnahme

 

 

        26,00

 

5.

 

Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände

(keine Sportvereine)

 

"Pro-Kopf-
Zuschuss" im
Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haus-
haltsmittel"

 

 


 

 

       

2010/€

 

6.

 

Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
nebenamtlich Mitarbeitende


Schulungen außerhalb von Bergkamen
-  3/3 Schulungstag

-  2/3 Schulungstag

-  1/3 Schulungstag               

 

Schulungen innerhalb von Bergkamen

-  3/3 Schulungstag

- 2/3 Schulungstag

- 1/3 Schulungstag

 

 

       

 

       
          4,50
          3,50

          2,50

 

         

          2,50

          2,00

          1,00

 


Der Jugendpfleger Udo Preising erläutert die Vorlage.