Beschluss:
Der
Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02/0088.7852 Erschließung B-Plan 101/I
“Am Himmeldieck” eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 83.314,57 €.
Die
Deckung erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle
12.54.02/0126.7852 “Straßenwiederherstellungsmaßnahmen”.
Die
zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Stadtverordneter
Saatkamp von der FDP-Fraktion fragt an, warum die Mehrkosten erst jetzt bekannt
werden und inwieweit gegebenenfalls Regressansprüche gegen die frühere
ausführende Firma geltend gemacht werden können.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet, dass sowohl der Bauträger als auch die
Firma inzwischen in Konkurs gegangen sind. Regressansprüche können aus diesem
Grunde nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Ansprüche
der letztausführenden Baufirma werden üblicherweise erst durch die
Schlussrechnung beziffert und sind somit auch erst in diesen Tagen bekannt
geworden.