Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02/0088.7852 Erschließung B-Plan 101/I “Am Himmeldieck” eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 83.314,57 €.

 

Die Deckung erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 12.54.02/0126.7852 “Straßenwiederherstellungsmaßnahmen”.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.


Stadtverordneter Saatkamp von der FDP-Fraktion fragt an, warum die Mehrkosten erst jetzt bekannt werden und inwieweit gegebenenfalls Regressansprüche gegen die frühere ausführende Firma geltend gemacht werden können.

 

Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters antwortet, dass sowohl der Bauträger als auch die Firma inzwischen in Konkurs gegangen sind. Regressansprüche können aus diesem Grunde nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Die Ansprüche der letztausführenden Baufirma werden üblicherweise erst durch die Schlussrechnung beziffert und sind somit auch erst in diesen Tagen bekannt geworden.