Beschluss: Kenntnisnahme

Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland in Kraft. Bei der Umsetzung muss Deutschland das Leitbild der Konvention achten: Die Inklusion, also die voll umfängliche Einbeziehung behinderter Menschen in die Gesellschaft von Anfang an, sodass eine Ausgrenzung behinderter Menschen erst gar nicht stattfindet und eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist.

 

Beigeordneter Wenske nimmt zur entsprechenden Vorlage ergänzend Stellung.

Herr Wöbbeking, Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio e. V., verweist in diesem Zusammenhang auf eine Publikation, welche im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kostenlos herausgegeben wird (auch einzusehen unter www.bmas.de).

 

Ebenfalls im obigen Zusammenhang erfolgt von Seiten des Herrn Görlitz, Blinden- und Sehbehindertenverein Kreis Unna e. V., ein Hinweis auf die seiner Meinung nach in Bezug auf die Verwirklichung baulicher Vorhaben nicht optimale Ausgestaltung von Leitlinien und Noppenplatten. Herr Görlitz bittet um unbedingte Einhaltung der Vorgaben des „Leitfaden NRW“. Des Weiteren bittet Herr Görlitz, zur nächsten Behindertenbeiratssitzung am 19.10.2011 als Referenten Herrn Herrmann von der Fachgruppe Umwelt, Verkehr- und Mobilität der Blinden- und Sehbehindertenvereine NRW einzuladen (Thema: Barrierefreiheit im Straßenverkehr). In diesem Zusammenhang schlägt Herr Görlitz eine Besichtigung der von ihm bemängelten Baumaßnahme Kreisverkehr Landwehrstraße/Töddinghauser Straße vor. Teilnehmende: Planungsamt, Bauamt, zuständiger Dezernent, Vorsitzender Behindertenbeirat, AG Umwelt und Verkehr, BSV Kreis Unna, zuständiger Dezernent, BSV NRW: Herr Herrmann.