Beschluss: Kenntnisnahme

Frau Strehlau-Kohnen, Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises Unna, referiert zum Thema „Behindertenberatung durch den Kreis Unna“. Hauptbestandteil der Beratung ist es, ein integratives Konzept von Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsmaßnahmen weiter auszubauen.

 

Erwachsene geistig Behinderte, Körper- und Sinnenbehinderte, insbesondere Hörgeschädigte und deren Angehörige und Personenberechtigte erhalten Informationen über Rehabilitationsmöglichkeiten sowie rechtliche und finanzielle Ansprüche. Sie können außerdem die beim Kreis vorhandene portable Anlage für Hörgeschädigte kostenlos ausleihen.

 

Im Einzelfall findet eine Vermittlung an folgende Einrichtungen statt:

Rehabilitationseinrichtungen, Fachkliniken, Fachärzte, Gehörlosenzentren, Frühförderstellen, Werkstätten für Behinderte, Wohn- und Pflegeeinrichtungen, alternativ selbständige Wohnformen, LWL-Westfalen-Lippe und Integrationsfachdienste.