Sitzung: 15.02.2011 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1
Vorlage: 10/0512
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. OV 117 “Evolutionspark” der Stadt Bergkamen. Der
Geltungsbereich wird gem. Anlage wie folgt begrenzt:
im Westen durch die östliche Grenze der
Industriestraße, K 16,
im Norden durch den Beverbach,
im Osten durch
eine Grenze, die ca. 100 m parallel zur Autobahn A 1 liegt und im Wesentlichen
durch die Flurstücke Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 365, 157, 259, 166
verläuft,
im Süden durch
die nördliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 647, 650,
durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Overberge Flur
2, Nr. 647 Teilflächen sowie durch die Grundstücke Gemarkung Overberge Flur 2,
Nr. 379, 666, 481, 18 und 166.
Die zeichnerische Darstellung ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam
mit dem Investor einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
aufzustellen. Basis ist die bisherige Planung für den Evolutionspark Bergkamen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer
Bürgerversammlung mit anschließendem
14tägigen Aushang der Pläne im Amt für Planung,
Tiefbau
und Umwelt durchzuführen.
Techn.
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters trägt die Vorlage vor. U. a. erklärt er, dass die
Aufstellung des Bebauungsplanes OV 117 auf Anregung der Bezirksregierung
Arnsberg erfolgt.
Der
Vorsitzende – Herr Heinzel – fragt nach, ob in der Darstellung des
Bebauungsplanes die Grenze so gewählt wurde, dass der vorhandene Fuß- und
Radweg entlang der Bever Bestandteil des Bebauungsplanes sei; der Weg sollte
allerdings für die Öffentlichkeit weiterhin erhalten bleiben. Techn. Angestellter
Boden erklärt daraufhin, dass die im Plangebiet vorhandene Zaunanlage die
Grenze darstellt.
Techn.
Angestellter Boden erklärt anschließend, dass in der Anlage 1 zur Vorlage im
Bereich zwischen der Industriestraße und dem Römerlager eine Fläche mit der Bezeichnung
„FD“ – Freizeiteinrichtung – gekennzeichnet ist. Die korrekte Bezeichnung ist
allerdings die Ausweisung als Gewerbefläche. Diese Korrektur habe mit dem
Evolutionspark allerdings nichts zu tun.
Im
Originalplan, der auch in der Ratssitzung aushängen wird, ist die Fläche
korrekt gekennzeichnet.