Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. OV 117 “Evolutionspark” der Stadt Bergkamen. Der Geltungsbereich wird gem. Anlage wie folgt begrenzt:

 

im Westen                                            durch die östliche Grenze der Industriestraße, K 16,

 

im Norden                                             durch den Beverbach,

im Osten                                              durch eine Grenze, die ca. 100 m parallel zur Autobahn A 1 liegt und im Wesentlichen durch die Flurstücke Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 365, 157, 259, 166 verläuft,

im Süden                                              durch die nördliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 647, 650, durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 647 Teilflächen sowie durch die Grundstücke Gemarkung Overberge Flur 2, Nr. 379, 666, 481, 18 und 166.

 

Die zeichnerische Darstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Investor einen vorhabenbezogenen

Bebauungsplan aufzustellen. Basis ist die bisherige Planung für den Evolutionspark Bergkamen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer

Bürgerversammlung mit anschließendem 14tägigen Aushang der Pläne im Amt für Planung,

Tiefbau und Umwelt durchzuführen.


Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters trägt die Vorlage vor. U. a. erklärt er, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes OV 117 auf Anregung der Bezirksregierung Arnsberg erfolgt.

 

Der Vorsitzende – Herr Heinzel – fragt nach, ob in der Darstellung des Bebauungsplanes die Grenze so gewählt wurde, dass der vorhandene Fuß- und Radweg entlang der Bever Bestandteil des Bebauungsplanes sei; der Weg sollte allerdings für die Öffentlichkeit weiterhin erhalten bleiben. Techn. Angestellter Boden erklärt daraufhin, dass die im Plangebiet vorhandene Zaunanlage die Grenze darstellt.

 

Techn. Angestellter Boden erklärt anschließend, dass in der Anlage 1 zur Vorlage im Bereich zwischen der Industriestraße und dem Römerlager eine Fläche mit der Bezeichnung „FD“ – Freizeiteinrichtung – gekennzeichnet ist. Die korrekte Bezeichnung ist allerdings die Ausweisung als Gewerbefläche. Diese Korrektur habe mit dem Evolutionspark allerdings nichts zu tun.

 

Im Originalplan, der auch in der Ratssitzung aushängen wird, ist die Fläche korrekt gekennzeichnet.