Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen fasst folgenden Beschluss:

 

Die Zustimmung gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Ziffer p) GO NRW zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft nach § 6 des Treuhandvertrages zwischen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH und der Stadt Bergkamen vom 02.01.2006 in Höhe von 4,4 Mio. € in Übereinstimmung mit § 87 Abs. 2 GO NRW wird erteilt.

 


SPD-Fraktionsvorsitzender Kampmeyer bittet die Verwaltung um Aufklärung bezüglich der Presseberichte von der Pappelfällaktion im Bereich Logistikpark A 2.

 

Bürgermeister Schäfer antwortet, dass die Baumfällaktion aufgrund der in Kürze stattfindenden Bodenarbeiten notwendig war. Entsprechend des Bebauungsplanes war dies auch vorgesehen. Gleichzeitig betont er, dass im Bebauungsplan die Aufforstung mit Winterlinden verpflichtend vorgesehen ist und auch durchgeführt wird.

 

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna hat insoweit im Auftrage der Stadt Bergkamen gehandelt.

 

Die offensichtlich bestandenen Kommunikationsprobleme mit der Bürgerinitiative sind insoweit nicht auf die WFG zurückzuführen.

 

Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr Heinzel teilt mit, dass Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters im Ausschuss ergänzt hat, dass im Wäldchen noch ein bis zwei Bäume aus verkehrstechnischen Gründen gefällt werden müssen.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt bemängelt, dass offensichtlich Geld für Ausfallbürgschaften zur Verfügung steht, die Straßenbeleuchtung auf der Fritz-Husemann-Straße aber eingestellt werden muss, da die Stadt offensichtlich kein Geld mehr hat.

 

Bürgermeister Schäfer weist darauf hin, dass die Prüfung entsprechender Einsparpotenziale im Haushaltssicherungskonzept festgeschrieben ist.