Sitzung: 17.02.2011 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2
Vorlage: 10/0506
Beschluss:
Der Rat
der Stadt Bergkamen fasst folgenden Beschluss:
Die
Zustimmung gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Ziffer p) GO NRW zur Übernahme einer
Ausfallbürgschaft nach § 6 des Treuhandvertrages zwischen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Kreis Unna mbH und der Stadt Bergkamen vom 02.01.2006 in Höhe von 4,4
Mio. € in Übereinstimmung mit § 87 Abs. 2 GO NRW wird erteilt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Kampmeyer
bittet die Verwaltung um Aufklärung bezüglich der Presseberichte von der
Pappelfällaktion im Bereich Logistikpark A 2.
Bürgermeister Schäfer antwortet, dass die
Baumfällaktion aufgrund der in Kürze stattfindenden Bodenarbeiten notwendig
war. Entsprechend des Bebauungsplanes war dies auch vorgesehen. Gleichzeitig
betont er, dass im Bebauungsplan die Aufforstung mit Winterlinden verpflichtend
vorgesehen ist und auch durchgeführt wird.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des
Kreises Unna hat insoweit im Auftrage der Stadt Bergkamen gehandelt.
Die offensichtlich bestandenen
Kommunikationsprobleme mit der Bürgerinitiative sind insoweit nicht auf die WFG
zurückzuführen.
Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt,
Bauen und Verkehr Heinzel teilt mit, dass Techn. Beigeordneter Dr.-Ing. Peters
im Ausschuss ergänzt hat, dass im Wäldchen noch ein bis zwei Bäume aus
verkehrstechnischen Gründen gefällt werden müssen.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt bemängelt,
dass offensichtlich Geld für Ausfallbürgschaften zur Verfügung steht, die
Straßenbeleuchtung auf der Fritz-Husemann-Straße aber eingestellt werden muss,
da die Stadt offensichtlich kein Geld mehr hat.
Bürgermeister Schäfer weist darauf hin,
dass die Prüfung entsprechender Einsparpotenziale im Haushaltssicherungskonzept
festgeschrieben ist.