Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen fasst folgenden Beschluss:

 

Die Zustimmung gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Ziffer p) GO NRW zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft nach § 6 des Treuhandvertrages zwischen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH und der Stadt Bergkamen vom 02.01.2006 in Höhe von 4,4 Mio. € in Übereinstimmung mit § 87 Abs. 2 GO NRW wird erteilt.

 


Erster Beigeordneter Mecklenbrauck erläutert, dass die von der Verfügung der Kommunalaufsicht des Kreises Unna vom 04.02.2011 (Anlage zur Drucksache Nr. 10/0506) angesprochene Überprüfung im Hinblick auf das europäische Beihilferecht zum Ergebnis geführt hat, dass die Bürgschaft für die WFG keinen begünstigenden Charakter hat. Sie stellt damit keine Beihilfe im Sinne des Art. 87 EGV dar und bedarf damit nicht der Notifizierung durch die europäische Kommission.

 

Aus heutiger Sicht hat die Stadt Bergkamen keine Kosten zu tragen.