Sitzung: 17.02.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1
Vorlage: 10/0506
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat
der Stadt Bergkamen fasst folgenden Beschluss:
Die
Zustimmung gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Ziffer p) GO NRW zur Übernahme einer
Ausfallbürgschaft nach § 6 des Treuhandvertrages zwischen der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH und der Stadt
Bergkamen vom 02.01.2006 in Höhe von 4,4 Mio. € in Übereinstimmung mit § 87
Abs. 2 GO NRW wird erteilt.
Erster
Beigeordneter Mecklenbrauck erläutert, dass die von der Verfügung der
Kommunalaufsicht des Kreises Unna vom 04.02.2011 (Anlage zur Drucksache Nr.
10/0506) angesprochene Überprüfung im Hinblick auf das europäische
Beihilferecht zum Ergebnis geführt hat, dass die Bürgschaft für die WFG keinen
begünstigenden Charakter hat. Sie stellt damit keine Beihilfe im Sinne des Art.
87 EGV dar und bedarf damit nicht der Notifizierung durch die europäische
Kommission.
Aus heutiger
Sicht hat die Stadt Bergkamen keine Kosten zu tragen.