Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung von zwei erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ohne Deckung gem. § 83 GO NRW für den Bereich der Leistungserbringung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Sachkonto 06.36.01.5339) in Höhe von 70.000 € sowie für den Bereich der Leistungserbringung nach dem AsylbLG (Sachkonto 10.52.01.5339) in Höhe von 45.000 €.


Für die SPD-Fraktion stellt Fraktionsvorsitzender Kampmeyer bedauernd fest, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe handelt und der Beschluss deshalb leider nicht zu vermeiden ist. Er weist aber darauf hin, dass dies eine Bundesaufgabe ist und das Konnexitätsprinzip – wer zuständig ist, muss auch zahlen – gelten müsste.