Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Leistung von zwei erheblichen überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen ohne Deckung gem. § 83 GO NRW für den Bereich der
Leistungserbringung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Sachkonto
06.36.01.5339) in Höhe von 70.000 € sowie für den Bereich der
Leistungserbringung nach dem AsylbLG (Sachkonto 10.52.01.5339) in Höhe von
45.000 €.
Für die
SPD-Fraktion stellt Fraktionsvorsitzender Kampmeyer bedauernd fest, dass es
sich hier um eine Pflichtaufgabe handelt und der Beschluss deshalb leider nicht
zu vermeiden ist. Er weist aber darauf hin, dass dies eine Bundesaufgabe ist
und das Konnexitätsprinzip – wer zuständig ist, muss auch zahlen – gelten
müsste.