Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, 

  1. die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einführung und den Betrieb des IT-Fachverfahrens  „Automation im Standesamt (AutiSta)“ und
  2. die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einführung und den Betrieb des IT-Fachverfahrens „Elektronisches Personenstandswesen (ePR)“

mit der Stadt Dortmund gemäß § 1 des Gesetzes über die Organisation der automatisierten Datenverarbeitung in Nordrhein-Westfalen (ADV-Organisationsgesetz – ADVG NRW) und des § 1 i.V.m. den §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) abzuschließen.


Bürgermeister Schäfer weist auf eine textliche Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, Anlagen 1 und 2 auf Seite 2, Punkt 1.1, letzte Zeile, hin. Dort muss es hinter „auf die Stadt Dortmund“ (mandatierte Vereinbarung) heißen.

 

Fachdezernent Innere Verwaltung Turk erläutert die Auswirkungen, die sich aus dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ergeben.