Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die
Verwaltung,
- die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einführung und den Betrieb des IT-Fachverfahrens „Automation im Standesamt (AutiSta)“ und
- die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einführung und den Betrieb des
IT-Fachverfahrens „Elektronisches Personenstandswesen (ePR)“
mit der Stadt Dortmund gemäß § 1 des Gesetzes über die Organisation der automatisierten Datenverarbeitung in Nordrhein-Westfalen (ADV-Organisationsgesetz – ADVG NRW) und des § 1 i.V.m. den §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) abzuschließen.
Bürgermeister
Schäfer weist auf eine textliche Ergänzung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung, Anlagen 1 und 2 auf Seite 2, Punkt 1.1, letzte Zeile, hin. Dort
muss es hinter „auf die Stadt Dortmund“ (mandatierte
Vereinbarung) heißen.
Fachdezernent
Innere Verwaltung Turk erläutert die Auswirkungen, die sich aus dem Abschluss
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ergeben.