Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Leistung von zwei erheblichen überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen ohne Deckung gem. § 83 GO NRW für den Bereich der
Leistungserbringung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Sachkonto
06.36.01.5339) in Höhe von 70.000 € sowie für den Bereich der
Leistungserbringung nach dem AsylbLG (Sachkonto 10.52.01.5339) in Höhe von
45.000 €.