Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. RT
93 “Gewerbepark Rünthe Nord-Ost” vom 01.03.1990 und den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. RT 96 “Einkaufszentrum Rünthe Ost” vom 15.11.1990
aufzuheben.
2.
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RT 96
“Rünthe Ost” der Stadt Bergkamen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt
-
im
Norden
durch die Südseite des Ostenhellwegs/L 736 von der Westseite der
Industriestraße bis zur Westseite der Einmündung “Am Römerlager”, durch die
Nordseite des Ostenhellwegs/L 736 im Bereich der Einmündung “Am Römerlager”,
durch die Südseite des Ostenhellwegs/L 736 bis zum Fußweg zur Kreisstraße
-
im Osten
durch die Westseite der Grundstücke Kreisstraße 22, Heidestraße 2, 4, 6 a, 8,
“Am Römerlager” 3, Gartenstraße 12 und Gartenstraße 7
-
im Süden
durch die Nordseite des Sandbochumer Weges von Grundstück Sandbochumer Weg 7
bis zur vorhandenen Fußwegeverbindung zur Straße “Am Römerlager”, ab dort durch
die Südseite des Sandbochumer Weges bis zur Kreuzung mit der K 16 und in
Verlängerung bis auf die Westseite der K 16/Industriestraße
-
im
Westen
durch den Einmündungsbereich der Rünther Straße in die K 16/Industriestraße und
durch die Westseite der Industriestraße/K 16 bis zum Ostenhellweg/L 736.
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist in der Anlage, die Bestandteil
des Beschlusses und somit der Niederschrift ist, dargestellt.
Das
frühere Verfahren zur 13. Änderung des FNP wird nicht weiterverfolgt, da das
Verfahren zur Neuaufstellung des FNP für die Gesamtstadt läuft.
Technischer
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters weist auf die Ergänzung im Beschlussvorschlag
hinsichtlich Punkt 1 hin.