Stadtverordneter Gerd Miller gibt Erläuterungen zu der Anfrage der CDU-Fraktion an den Ausschussvorsitzenden. Er geht dabei insbesondere darauf ein, dass es das Anliegen der CDU-Fraktion ist, die Sicherheit in Schulen für alle zu erhöhen.

 

Erster Beigeordneter Mecklenbrauck erläutert ausführlich die Zuständigkeitsregelungen, die der Landesgesetzgeber mit der Trennung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten getroffen hat. Unabhängig von dieser Regelung hat der Schulträger die Schulleitungen trotzdem immer wieder über entsprechende Themen in Kenntnis gesetzt. Die Umsetzung zur Überprüfung ist eindeutig nicht Aufgabe des Schulträgers, insofern ist jegliche Art von Unterstellung in Richtung des Schulträgers nicht hinzunehmen. Die Wahrnehmung des Schulträgers ist, dass die Schulleitungen die Themen ernst nehmen.