hier: Zustimmung zur Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei der Buchungsstelle 12.54.02 / 0568.785200 „Parkfriedhof-Zuwegung“ eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 37.914,66 €.
Die Deckung erfolgt durch die Buchungsstelle 12.54.02 / 0422.785200 - Erneuerung der LZA im Stadtgebiet -. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Die Zuwegung zum Parkfriedhof zwischen der Hauptzufahrt und der Zufahrt zu der Urnenfläche ist
in keinem verkehrssicheren Zustand (siehe Anlage). Die vorhandene Straße weist
eine unebene Asphaltdeckschicht und eine geschädigte sowie nicht tragfähige
Asphalt-/Makadambefestigung auf. Eine weitere Unterhaltung ist
unverhältnismäßig und sehr kostenintensiv.
In der Vergangenheit gab es regelmäßig Bürgerbeschwerden
über den Zustand dieser Straße.
Um die Verkehrssicherheit auf der Zuwegung wiederherzustellen, muss eine neue Oberfläche geschaffen werden. Für Fußgänger und Friedhofsbesucher wird ein Gehweg in einer Breite von 2,50 m in Betonsteinpflaster hergestellt.
Bedingt durch Pflege- und Unterhaltungsfahrzeuge, die über diesen Weg zur Kuhbachtrasse fahren, entstehen hohe Schub- und Scherkräfte. Dadurch ist es erforderlich, einen Teil dieser Zuwegung mit einer Asphaltoberfläche herzustellen. Um auch in der dunklen Jahreszeit eine verkehrssichere Zuwegung zum Parkfriedhof zu gewährleisten, wird zusätzlich eine moderne LED-Beleuchtung inklusive Bewegungsmelder installiert.
Die Kosten belaufen sich auf rd. 120.000 €.
Die zu erneuernde Straße hat eine Breite von ca. 5 m und eine Länge von ca. 65 m. Die vorhandene
desolate und teerhaltige Asphaltbefestigung muss aufgenommen und durch eine
Betonsteinpflasterung bzw. eine neue 18 cm starke Asphaltbefestigung ersetzt
werden. Die Kosten für eine Erneuerung der Straße in dieser Länge belaufen sich
auf rd. 120.000 €.
Finanzierung
Bei einer Zuwegung dieser Größe belaufen
sich die ermittelten Kosten
derzeit auf rd. 120.000 €.
Davon ausgehend
wird vorgeschlagen, dass noch in diesem Jahr die
Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 37.914,66
€
erfolgt.
Die Finanzierung stellt sich somit insgesamt
wie folgt dar:
Buchungsstelle 12.54.02 /
0568.785200
„Parkfriedhof-Zuwegung“ 85.000,00
€
Mittel zur Deckung auf der Buchungsstelle
12.54.02 / 0422.785200 - Erneuerung der LZA im Stadtgebiet - 37.914,66 €
Das
Vergabeverfahren wird dann kurzfristig nach Bereitstellung der Haushaltsmittel
erfolgen.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Deckungsbuchungsstelle konnten erzielt werden, da die Submission der LZA wirtschaftlicher als erwartet ausgefallen ist.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
rd. 120.000 € |
Produkt-/Sachkonto:
12.54.02 / 0568.785200 „Parkfriedhof-Zuwegung“:
85.000 € |
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Folgekosten
pro Jahr:
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0,00
€ |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag:
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12.54.02 / 0422.785200 – Erneuerung der LZA im Stadtgebiet:
37.914,66 € |
Anfrage
Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ |
ja |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Malitz |
StA 20 Mölle |