Betreff
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007
Vorlage
9/1602
Aktenzeichen
vDa-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis.

2.                  Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) einschließlich der Bewertung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

3.                  Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 in der Fassung vom 19.05.2009.

4.                 Die Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen beschließen gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2007 besteht gem. § 92 Abs.1 GO NRW die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz.

 

Den mit Datum vom 20.10.2008 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Eröffnungsbilanz einschließlich Lagebericht und Anhang der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 13.11.2008 (Drucksache Nr. 9/1377) zur Kenntnis genommen und gem. § 92 Abs. 5 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. 

 

Örtliche Prüfung

 

Gem. § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz. Zur Durchführung bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind gem. § 92 Abs. 2 und 4 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob

  • sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und der Schuldenlage der Stadt Bergkamen vermitteln und
  • die gesetzlichen und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Diese Prüfung ist durch die örtliche Rechnungsprüfung auf Basis des Entwurfes der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht vom 20.10.2008 erfolgt. Darüber hinaus wurden die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen (§ 92 Abs. 5 GO NRW).

 

Über die im Laufe der Prüfung getroffenen Feststellungen wurde die Kämmerei informiert. Die Feststellungen wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf der Eröffnungsbilanz beinhaltet bereits die durch diese Umsetzung angepassten Werte.

 

Über die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet wurde.

 

 

Bestätigungsvermerk

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat  gem. § 101 Abs. 8 GO NRW ein uneingeschränktes Testat erteilt.

 

Gem. § 101 Abs. 3 i.V.m. Abs. 7 GO NRW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerkt zusammen, der unter Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Dieser Bestätigungsvermerk wird der Originaldokumentation der Eröffnungsbilanz beigefügt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 17.06.2007 über den Prüfbericht beraten und im Anschluss an die Sitzung ist die Unterzeichnung des Testates durch den Vorsitzenden vorgesehen. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss den örtlichen Prüfbericht zu eigen macht und ebenfalls ein uneingeschränktes Testat erteilt.

 

 

Überörtliche Prüfung

 

Die Eröffnungsbilanz unterliegt gem. § 92 Abs. 6 GO NRW der überörtlichen Prüfung.

Diese erfolgt durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA).

 

Die GPA teilt gem. § 105 Abs. 4 GO NRW das Prüfergebnis in Form eines Prüfberichtes der geprüften Gemeinde und den Aufsichtsbehörden mit.

 

Die GPA hat ihre Prüfung in der Zeit vom 20. – 24.04.2009 in Bergkamen durchgeführt. Der Bericht der GPA über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 ist allen Mitgliedern des Rates der Stadt Bergkamen übersandt worden.

 

Der Bürgermeister legt den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung (§ 105 Abs. 5 GO NRW). Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 17.06.2009 über den Bericht der überörtlichen Prüfung beraten.

 

 

Feststellung

 

Gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat die Eröffnungsbilanz durch Beschluss fest.

 

Der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht mit Stand vom 19.05.2009 beinhaltet bereits die aufgrund der Prüfungsergebnisse angepassten Werte. Der Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Unter Berücksichtigung aller Veränderungen aufgrund sowohl der örtlichen als auch der überörtlichen Prüfung hat sich die Bilanzsumme von 355.131.996,72 Euro (Stand 20.10.2008) auf 355.628.471,03 Euro (Stand 19.05.2009) verändert.

 

Entlastung des Bürgermeisters

 

Gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Art und Form der Vermögensermittlung, die Bewertung und den Ansatz in der Eröffnungsbilanz anzusehen. Wird die Entlastung ohne Vorbehalt erteilt, gilt die Eröffnungsbilanz – vorbehaltlich der späteren Berichtigungsmöglichkeit gem. § 92 Abs. 7 GO NRW - als endgültig abgeschlossen (vgl. Ziffer 1.2.2.2 der Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen zu § 92 Abs. 1 GO NRW, 3. Auflage, S. 228).

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

von Depka