Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

 


Der Betriebsleiter des EBB Herr Polplatz zeigt auf, dass die Kalkulation 2024 für den Bereich Abfall nicht mit einer Erhöhung endet, was aufgrund der gestiegenen Umlagekosten des Kreises Unna zu erwarten gewesen wäre. Er erläutert dem Ausschuss die wesentlichen Veränderungen gegenüber der Kalkulation 2023, welche in der Vorlage bzw. in der Sachdarstellung aufgeführt sind.