Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss beschließt, auf Vorschlag der Betriebsleitung, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zu beauftragen.

 


Der Betriebsleiter des BBB und SEB Herr Ulrich erläutert, dass es mit der neuen Fassung des § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) eine Rechtsänderung gegeben hat und es nun zwei Schritte bei der Findung eines Wirtschaftsprüfers für den Eigenbetrieb BBB bzw. den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen SEB und EBB gibt.

 

In dem ersten Schritt legt der Betriebsausschuss fest, auf welchem Wege die Sondervermögen geprüft werden sollen. Dabei hat der Betriebsausschuss die Wahl aus einem Wirtschaftsprüfer, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen oder der örtlichen Rechnungsprüfung. Durch die bisher guten Erfahrungen mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, schlägt die Betriebsleitung vor, weiterhin bis auf Weiteres eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte des BBB, des EBB und des SEB zu beauftragen.

 

Im zweiten Schritt entscheidet der Betriebsausschuss (in der Dezember-Sitzung), welches Unternehmen beauftragt werden soll.