Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis,
Frau Busch
erläutert einleitend die grundsätzlichen Themen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
sowie die entsprechenden Erfordernisse, die sich daraus für das Jugendamt
ergeben. Grundsätzlich sei mehr Dokumentation erforderlich und auch eine
deutlich gestärkte Kooperation im Bereich des Kinderschutzes.
Frau Voràč
erläutert die Präsentation zu den Neuerungen des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes.
Hinsichtlich der
Inklusion im Bereich der Kindertagesbetreuung sei noch unklar, wie die
Entwicklung bei den Heilpädagogischen Kindergärten sich tatsächlich gestalten
werde. Es müsse ähnlich wie beim Thema Inklusion in Schulen abgewartet werden,
wie die einzelnen Schritte umgesetzt werden.
Schutzkonzepte sind
grundsätzlich bereits in stationären Einrichtungen vorhanden. Diese müssen nun
auch in Kindertageseinrichtungen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit und im Pflegekinderwesen umgesetzt werden. Ein konzeptionelles
Arbeiten ist auf verschiedenen Ebenen erforderlich.
Herr Kortendiek erläutert bezüglich der Kindertagesbetreuung, dass die Betriebserlaubnisse an verschiedene Vorgaben hinsichtlich der Schutzkonzepte geknüpft sei. Es müssen Konzepte zum Schutz vor Gewalt allgemein und im Speziellen zum Schutz vor sexueller Gewalt entwickelt werden. Ebenso ist die Partzipation von Kindern und Jugendlichen konzeptionell festzulegen.