Sitzung: 30.09.2021 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 9
Vorlage: 12/0336
Beschluss:
- Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. WD 127 „Nahversorgungsstandort Häupenweg“ gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Geltungsbereich wird begrenzt
· im Norden durch die südliche Grenze der K 9 / Häupenweg,
· im Westen durch die östliche Grenze der Grundstücke Häupenweg 3, Uhlenweg 8, 10 und 12,
· im Süden durch die südliche Grenze des Flurstücks Gemarkung Weddinghofen, Flur 14, Flurstück 260, die von der süd-östlichen Ecke des Grundstücks Uhlenweg 12 bis zur süd-westlichen Ecke der Zufahrt zum Freizeitzentrum führt
· im Osten durch die westliche Grenze der Zufahrt zum Freizeitzentrum vom südlichen Ende bis 55m nach Norden, von dort durch die östliche Grenze dieser Zufahrt bis zur K 9 / Häupenweg.
Die zeichnerische Darstellung (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.