Beschluss:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage
der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Reichling stellt die Lärmsituation an der Hamm-Ostfelder Bahnlinie
anhand des Muster-Klageverfahren beim Landgericht Bochum dar. Mit dem Urteil
vom 30. Juli 2014 hat das Gericht den Klägern entsprochen. Die schriftliche
Urteilsverkündung ist mit dem Aktenzeichen I – 6 O 443/09 einsehbar. Dadurch
wird der Lärmschutz der Anwohner deutlich bestärkt. Neue Erkenntnisse durch die
Verwaltung werden an die Fraktionen und Fachgremien, sowie an die Bürger
weitergeben.